Unternehmensregister

Unternehmensregister

Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 wurde auf Grundlage von § 8b HGB in der Fassung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ein „Unternehmensregister“ eingerichtet, über das alle wesentlichen Unternehmensdaten (z.B. Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen) zentral zum Online-Abruf bereit gestellt werden. Ziel des Unternehmensregisters ist es, die bestehende Zersplitterung von Datenbanken mit Unternehmensinformationen durch eine Zusammenführung der Informationen zu überwinden und so die Markttransparenz zu steigern.

Bei den daneben bestehenden Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke (sog. Statistikregister) handelt es sich um Statistiken, die in Deutschland aufgrund des Statistikregistergesetzes (Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke vom 16. Juni 1998) geführt werden.

Elektronische Unternehmensregister

Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2005 den Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. Seit dem 1. Januar 2007 können unter der Internet-Adresse www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden.

Fragen und Antworten zur Offenlegung nach dem EHUG

Seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zum 1. Januar 2007 sind für die Entgegennahme und Veröffentlichung von wichtigen Daten der Unternehmensrechnungslegung nicht mehr die Amtsgerichte (Registergerichte), sondern der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH in Köln, zuständig.

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Jeder Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für Unternehmen, die ihre Unternehmensdaten veröffentlichen müssen. Bis spätestens zum 31.12. eines Jahres müssen Sie Ihre Abschlüsse elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen.