Sorge- und Umgangsrecht

Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Jugendämtern verbessern

Modellprojekt Clearingstelle des DRK Münster

Bundesjustizministerin Zypries will eine reibungslose Kooperation der Familien- und Jugendgerichte mit den Jugendämtern zum Wohle gefährdeter Kinder und Jugendlicher sicherstellen. Die Clearingstelle in Münster praktiziert dies bereits erfolgreich. Mehr Informationen zu diesem modellhaften Projekt erhalten Sie hier.
 

Sorge- und Umgangsrecht

Kind hält Finger einer Hand - ©iStockphoto.com/Tolchik

Die Eltern haben die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes sowie die Vertretung des Kindes im Rechtsverkehr. Die Vorschriften zum Sorgerecht regeln unter anderem, wem die elterliche Sorge zusteht, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder was passiert, wenn Eltern sich trennen oder ein Elternteil verstirbt.

Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Recht der elterlichen Sorge. Es dient dazu, den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm in der Regel besonders nahe stehen, aufzubauen, aufrechtzuerhalten und zu fördern. Vor allem nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern sollen dem Kind die familiären Beziehungen möglichst erhalten bleiben.

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Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Vernachlässigte, misshandelte und verhaltensauffällige Kinder brauchen die Hilfe des Staates. Mit dem Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wird die frühzeitige Einschaltung der Familiengerichte in den Hilfeprozess gefördert und damit der Schutz gefährdeter Kinder verbessert. Das Gesetz ist am 12. Juli 2008 in Kraft getreten.

Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls"

Vernachlässigte und misshandelte Kinder brauchen die Hilfe des Staates. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden wurde im Jahr 2006 eine Expertengruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" eingesetzt. Im November 2006 hatte die Arbeitsgruppe erste Vorschläge unterbreitet, die in das Mitte 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingeflossen sind (siehe Kasten links). Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rief Ministerin Zypries die Arbeitsgruppe im Jahr 2008 erneut zusammen. Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wurde am 2. September 2009 im Bundeskabinett vorgestellt.
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