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Rechtspflege
Allgemeine Informationen

Mit dem Begriff Rechtspflege bezeichnet man herkömmlicherweise die den Gerichten zugewiesenen Tätigkeiten. In erster Linie zählt dazu die Rechtsprechung. Hinzu kommen alle sonstigen den Gerichten durch den Gesetzgeber übertragenen Tätigkeiten sowie die von anderen Organen der Rechtspflege (z. B. Anwälten und Notaren) wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten. Damit handelt es sich bei dem Begriff der Rechtspflege um einen Sammelbegriff.
Die Aufgabe der Rechtspflege besteht darin, einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen zu gewährleisten.
In der Rechtspflege Tätige sind: Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle sowie, als unabhängige Organe der Rechtspflege, die Notare und Rechtsanwälte. Allen gemeinsam obliegt die Aufgabe, dem Recht in geordneten Verfahren zur Durchsetzung zu verhelfen, sowie Unrecht zu verhindern und zu beseitigen.
Wesentliche Tätigkeiten der Rechtspflege sind der Streitentscheid vor Gericht, die, Vollstreckung von Entscheidungen, die Strafrechtspflege, aber auch Tätigkeiten, die zur freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen und der Rechtsvorsorge dienen (z.B. Betreuungsrecht).
Strafverfahren
Zivilverfahren
Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, den Zivilprozess. Er wird durch die Parteien des Rechtsstreits (Kläger und Beklagten) in Gang gesetzt.
Insolvenzrecht

Familiengerichtliches Verfahren - Freiwillige Gerichtsbarkeit

Grundbuchverfahren

Justizmodernisierung

Da im Laufe der Zeit immer wieder neue Umstände in den gesellschaftlichen Verhältnissen auftreten, müssen auch die Gesetze immer den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Sie müssen also modernisiert werden, sonst verlieren sie ihre Aktualität und damit ihre Tragfähigkeit.
Rechtsdienstleistung

Anwaltliches und notarielles Berufsrecht

Kostenrecht

Mediation - außergerichtliche Streitbeilegung

Juristische Aus- und Fortbildung



