Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht

Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht

Die weltweit zunehmende Mobilität der Menschen führt zu immer mehr grenzüberschreitenden Kontakten. Die Menschen verbringen ihren Urlaub im Ausland, bestellen Waren bei ausländischen Herstellern, leben im Ausland und gründen Familien mit ausländischen Partnern. Auch Handelsbeziehungen überschreiten in der Regel die nationalen Grenzen.

Im Fall eines Rechtsstreits ist bei diesen Sachverhalten mit Berührungen zu mehreren Rechtsordnungen vorab zu klären, ob die deutschen Gerichte zuständig sind. Ist dies der Fall, so fragt sich, welches Recht von dem zuständigen deutschen Gericht auf den Rechtsstreit anzuwenden ist. Diese Frage beantwortet das Internationale Privatrecht. Es regelt nicht unmittelbar den Sachverhalt, sondern bestimmt Anknüpfungsregeln, welche der berührten Rechtsordnungen den Sachverhalt regeln soll. Soweit nicht internationale oder bilaterale Übereinkommen bzw. das Europäische Gemeinschaftsrecht vorrangig zu berücksichtigen sind, ist das Internationale Privatrecht in Deutschland in den Artikeln 3 - 46 EGBGB kodifiziert.

Worum geht es?

Das Internationale Privatrecht (IPR) umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das auf privatrechtliche Rechtsbeziehungen (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht usw.) mit internationalem Charakter anwendbare Recht regeln. Das Internationale Zivilverfahrensrecht ergänzt die Regeln des deutschen Zivilverfahrens bei Gerichtsprozessen mit grenzüberschreitendem Bezug. Folgende Fragestellungen werden durch das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht beantwortet:

  • Sind die deutschen Gerichte oder die Gerichte eines anderen Staates zuständig?
  • Welches nationale Recht ist anwendbar?
  • Muss ein ausländischer Entscheid in Deutschland zuerst von einem Gericht für vollstreckbar erklärt werden, oder kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher direkt mit der Zwangsvollstreckung beauftragen?

In unserer Informationsbroschüre finden Sie die wichtigsten Regelungen des Internationalen Privatrechts im Überblick.


Internationales Gesellschaftsrecht

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen auf den Weg gebracht. Für grenzüberschreitend tätige Gesellschaften, Vereine und juristische Personen ist von erheblicher Bedeutung, welches nationale Recht auf ihre Organisation anzuwenden ist.

Gesetz zur Durchführung des Lugano-Übereinkommens

Am 10. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Durchführung des neuen Lugano Übereinkommens vom 30.Oktober 2007 beschlossen.

Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen

Das Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen regelt u. a. die internationale Zuständigkeit für Gerichtsstandsvereinbarungen von Geschäftsleuten im Zusammenhang mit internationalen vermögensrechtlichen Sachverhalten.

Förderprogramm Ziviljustiz

Am 25. September 2007 haben das Europäische Parlament und der Rat den Beschluss gefasst, mit dem das spezifische Programm „Ziviljustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007-2013 aufgelegt wurde.