Arbeitsgruppe Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls"

Kinderhand, die eine Hand eines Erwachsenen hält - ©iStockphoto.com/ssuni

Vernachlässigte und misshandelte Kinder brauchen die Hilfe des Staates. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden hat das Bundesministerium der Justiz im Jahr 2006 eine Expertengruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" eingesetzt. In ihrem Abschlussbericht haben die Experten einige Vorschläge unterbreitet, um die familiengerichtliche Praxis zu verbessern und Kinder besser zu schützen.

Im November 2006 hatte die Arbeitsgruppe erste Vorschläge unterbreitet, die in das Mitte 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingeflossen sind. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rief Ministerin Zypries die Arbeitsgruppe im Jahr 2008 erneut zusammen, um erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz auszutauschen. Überdies sollte geprüft werden, ob weitere gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wurde am 2. September 2009 im Bundeskabinett vorgestellt.



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