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Europa
Allgemeine Informationen

Grundlagen der EU

Das Europarecht gilt teilweise unmittelbar in den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union und hat im Übrigen einen großen Einfluss auf
die Entwicklung des deutschen Rechts. Mehr über die Grundlagen der
EU und ihre Ziele erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
Rechts- und Justizpolitik

Die Zuständigkeiten der Europäischen Union und der Europäischen
Gemeinschaften sind weit gefächert und betreffen praktisch alle
Lebensbereiche.
Die Fortentwicklung der EU

Auch nach den Verträgen von Amsterdam und Nizza entsprachen die
rechtlichen Grundlagen von Europäischer Gemeinschaft und
Europäischer Union nicht in vollem Umfang dem Leitbild einer
bürgernahen, transparenten und auch mit einer gestiegenen Anzahl
von Mitgliedstaaten stets handlungsfähigen Union.
Europarat

Der Europarat mit seinen mittlerweile 47 Mitgliedstaaten hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1949 für die Förderung der Menschenrechte, pluralistischer Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit eingesetzt und entsprechende Leitlinien für ein demokratisches Europa geschaffen.
Wichtige Ansprechpartner für Bürger

Verschiedene europäische Institutionen stehen als Ansprechpartner
für Bürgerinnen und Bürger bereit, die Fragen zur Europäischen
Union haben oder sich beschweren möchten, weil sie das europäische
Recht verletzt sehen.
Deutsche EU-Präsidentschaft 2007
Der Rat der Europäischen Union wird in verschiedenen
Politikbereichen tätig. Die Unterteilung seiner Arbeitsbereiche
erfolgt entsprechend den neun Ratsformationen, in denen die jeweils
zuständigen Fachminister der Mitgliedstaaten zu regelmäßigen
Beratungen zusammenkommen.




