Europa

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Allgemeine Informationen

Illustration: EU Fahne mit Landesgrenzen - ©iStockphoto.com/ARXAIOS
Nach dem Zweiten Weltkrieg sind in Europa weltgeschichtlich einzigartige Institutionen geschaffen worden, die für das Leben der Bürger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar von Bedeutung sind. Aus den Anfängen der ersten europäischen Verträge, die von den sechs Gründungsmitgliedern Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Luxemburg und Belgien geschlossen worden waren, hat sich die Europäische Union entwickelt, die zur Zeit 27 Mitgliedstaaten umfasst.

Grundlagen der EU

Das Europarecht gilt teilweise unmittelbar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und hat im Übrigen einen großen Einfluss auf die Entwicklung des deutschen Rechts. Mehr über die Grundlagen der EU und ihre Ziele erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Rechts- und Justizpolitik

Die Zuständigkeiten der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften sind weit gefächert und betreffen praktisch alle Lebensbereiche.

Die Fortentwicklung der EU

Auch nach den Verträgen von Amsterdam und Nizza entsprachen die rechtlichen Grundlagen von Europäischer Gemeinschaft und Europäischer Union nicht in vollem Umfang dem Leitbild einer bürgernahen, transparenten und auch mit einer gestiegenen Anzahl von Mitgliedstaaten stets handlungsfähigen Union.

Europarat

Der Europarat mit seinen mittlerweile 47 Mitgliedstaaten hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1949 für die Förderung der Menschenrechte, pluralistischer Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit eingesetzt und entsprechende Leitlinien für ein demokratisches Europa geschaffen.

Wichtige Ansprechpartner für Bürger

Verschiedene europäische Institutionen stehen als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger bereit, die Fragen zur Europäischen Union haben oder sich beschweren möchten, weil sie das europäische Recht verletzt sehen.

Deutsche EU-Präsidentschaft 2007

Der Rat der Europäischen Union wird in verschiedenen Politikbereichen tätig. Die Unterteilung seiner Arbeitsbereiche erfolgt entsprechend den neun Ratsformationen, in denen die jeweils zuständigen Fachminister der Mitgliedstaaten zu regelmäßigen Beratungen zusammenkommen.