Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute eine erfolgreiche Bilanz der Gesetzgebungsarbeit des Bundesministeriums der Justiz im zu Ende gehenden Jahr gezogen.
„Im Jahr 2004 haben wir in allen Feldern der Justizpolitik für die Bürgerinnen und Bürger wesentliche Fortschritte erzielt“, erklärte Zypries. „Wichtige Gesetzgebungsvorhaben konnten in den letzten zwölf Monaten auf den Weg gebracht und in vielen Bereichen bereits erfolgreich abgeschlossen werden“, so Zypries weiter.
„Sicherheit schaffen – Opfer schützen“, „Standort Deutschland stärken – Verbraucherrechte sichern“ und „Moderne Gesellschaft fördern – Rechtsstaat modernisieren“ – unter diesen Überschriften lassen sich die Aktivitäten des Bundesministerium der Justiz in dieser Legislaturperiode zusammenfassen. Zu den im Jahre 2004 umgesetzten Gesetzgebungsvorhaben zählen:
„Sicherheit schaffen – Opfer schützen“
- Das Opferrechtsreformgesetz stärkt die
Rechte des Opfers im Strafverfahren. Es verbessert z.B. die
Möglichkeiten für den Verletzten, vom Angeklagten Ersatz für den
aus der Straftat entstandenen Schaden zu erlangen. (Mehr...)
- Der Europäische Haftbefehl vereinfacht das
Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und verkürzt die Dauer der
Auslieferungsverfahren. Z.B. erspart er den Mitgliedstaaten mit
einer so genannten „Positivliste“ bei über 30
Deliktsgruppen die aufwändige Prüfung, ob die Tat in beiden
Staaten strafbar ist. (Mehr...)
- Nach dem Gesetz zur Einführung der nachträglichen
Sicherungsverwahrung können hochgefährliche Straftäter
auch dann über das Ende ihrer Strafhaft hinaus in
Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn sich Anhaltspunkte für
ihre Gefährlichkeit erst nach ihrer Verurteilung ergeben.
(Mehr...)
- Mit einem Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels werden internationale Vorgaben umgesetzt. U.a. werden neue Strafvorschriften gegen den Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und über den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung geschaffen. (Mehr...)
„Standort Deutschland stärken – Verbraucherrechte sichern“
- Die mit der Abschaffung des Rabattgesetzes und der
Zugabeverordnung begonnene Modernisierung der
wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen wurde fortgesetzt. Das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
liberalisiert das bisherige Wettbewerbsrecht. So haben seit dem
8. Juli 2004 Händler wesentlich mehr Möglichkeiten,
Rabattaktionen oder Sonderverkäufe durchzuführen. (Mehr...)
- Das Geschmacksmusterreformgesetz löst das
125 Jahre alte Geschmacksmustergesetz ab. Es verbessert den
Designschutz in Deutschland und stärkt die Schutzrechtsinhaber.
(Mehr...)
- Das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über
Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen verbessert
den Verbraucherschutz beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen.
Danach wird besser geschützt, wer Kredite per Post aufnimmt, eine
Versicherung oder einen Rentenvertrag im Internet abschließt oder
eine Geldanlage per Fax erwirbt. (Mehr...)
- Mit dem Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im
Luftverkehr sowie dem Inkrafttreten des Montréaler
Übereinkommens und der EG-Verordnung Nr. 889/2002 gilt im
internationalen und nationalen Luftverkehr eine verbesserte
Haftung für Passagier- und Güterschäden. (Mehr...)
- Ein attraktiver Kapitalmarkt setzt ein transparentes und
modernes Bilanzrecht voraus. Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz und dem Bilanzkontrollgesetz hat die Bundesregierung
zwei weitere bedeutende Punkte des 10-Punkte-Programms zur Stärkung der
Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes umgesetzt. Das
Bilanzrechtsreformgesetz stärkt die Unabhängigkeit des
Abschlussprüfer und dient der Fortentwicklung und
Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts. Das
Bilanzkontrollgesetz führt ein zweistufiges
„Enforcement-Verfahren“ ein, um die Rechtmäßigkeit
von Unternehmensabschlüssen zu kontrollieren. Die
Bundesregierung reagiert damit auf zahlreiche Bilanzskandale
der letzten Jahre. (Mehr...)
- Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft erleichtert deutschen, europaweit agierenden Unternehmen die grenzüberschreitende Betätigung und stärkt deren internationale Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Europäischen Gesellschaft steht erstmals eine in wesentlichen Fragen einheitliche europäische Rechtsform für Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Sie ermöglicht Unternehmen eine Expansion und Neuordnung über Ländergrenzen hinweg, ohne die kostspieligen und zeitaufwändigen Förmlichkeiten beachten zu müssen, die bislang mit der Gründung von Tochtergesellschaften verbunden sind. (Mehr...)
„Moderne Gesellschaft fördern – Rechtsstaat modernisieren“
- Das Lebenspartnerschaftsüberarbeitungsgesetz baut
die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner weiter
aus. U.a. ermöglicht es die so genannte Stiefkindadoption: Wenn
ein Lebenspartner ein leibliches Kind hat, und der andere
Lebenspartner sich um dieses Kind kümmert und weiter kümmern
will, soll diese Verbindung dauerhaft verrechtlicht werden
können. (Mehr...)
- Das Gesetz zur Änderung des Ehe- und
Lebenspartnerschaftsnamensrechts ermöglicht es Ehegatten, künftig
auch einen Namen als Ehenamen führen, den einer von beiden aus
einer früheren Ehe mitgebracht hat. Mit dem Gesetz wird das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2004
umgesetzt. (Mehr...)
- Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die
Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von
Bezugspersonen stärkt die Rolle die Rolle des
biologischen Vaters. Künftig kann er die Vaterschaft des
rechtlichen Vaters anfechten, wenn zwischen dem rechtlichen Vater
und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder
bestanden hat. (Mehr...)
- Das 1. Gesetz zur Modernisierung der
Justiz vereinfacht gerichtliche Strafverfahren unter
Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und schafft die Voraussetzungen
für weitere Flexibilisierungen der häufig sehr personalintensiven
Arbeitsabläufe innerhalb der Gerichte. (Mehr...)
- Am 1. Juli 2004 ist das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft
getreten, das die Gerichtskosten, die Rechtsanwalts- und
Sachverständigenvergütung sowie die Entschädigung für Zeugen und
ehrenamtliche Richter grundlegend neu gestaltet. Die bisherigen
Regelungen wurden reformiert, um das Kosten- und Vergütungsrecht
einfacher und transparenter zu machen. (Mehr...)
- Mit dem Anhörungsrügengesetz wird der Rechtsschutz
gegen die Verletzung von Verfahrensgrundrechten erheblich
vereinfacht und verbessert: Wer künftig Grund zu der Annahme hat,
dass ihm in einem Gerichtsverfahren nicht ausreichend rechtliches
Gehör gewährt wurde, kann dies gerichtlich überprüfen lassen,
ohne vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu müssen.
(Mehr...)
- Bereits im vergangenen Jahr haben Neuregelungen der Zivilprozessordnung zu grenzüberschreitender Beweisaufnahme und Zustellungen ins Ausland die EU-weite Prozessführung vereinfacht. Das EG-Prozesskostenhilfegesetz geht einen weiteren Schritt in diese Richtung. Es vereinfacht die Beantragung von Prozesskostenhilfe in den Fällen, in denen der Kläger oder Beklagte sich in Deutschland befindet und das Verfahren in einem anderen EU-Staat anhängig ist. (Mehr...)
Zypries gab zugleich einen Ausblick auf das nächste Jahr. „In allen genannten Bereichen stehen weitere Reformvorhaben auf unserer Agenda, z.T. befinden sie sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Im Jahre 2005 werden wir unsere Initiativen zur Modernisierung des Rechtsstaats und zum Ausbau der wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen in unserem Land fortsetzen.“
Zu den bereits in Angriff genommen Vorhaben zählen:
- Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts trägt die
Bundesregierung Rechnung mit einer Gesetzesnovelle, welche die
Anordnungs- und Durchführungsvoraussetzungen für die akustische Wohnraumüberwachung deutlich
erhöht und eine Vielzahl rechtsstaatlicher Sicherungsinstrumente
vorsieht.
- Noch für diese Legislaturperiode ist eine Reform
des Unterhaltsrechts geplant, Das Unterhaltsrecht muss
aus den gesellschaftlichen Veränderungen in Beziehungen
Konsequenzen ziehen. Erforderlich ist mehr
Verteilungsgerechtigkeit - insbesondere zugunsten der Kinder - im
Mangelfall. Außerdem bedarf es mehr Eigenverantwortung nach der
Ehe, damit auch die Zweitfamilien eine realistische Chance haben.
- Mit der Reform des Insolvenzrechts sollen
selbstständige Unternehmer besser abgesichert werden als
bisher. So soll der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen,
die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden,
deutlich verbessert werden, damit diese Versicherungen von
Selbstständigen genauso geschützt sind, wie etwa die Rente oder
Pensionen bei abhängig Beschäftigten.
- Die Reform der Rechtsberatung unter dem Motto
„Qualität sichern – Rechtsberatung öffnen!“
öffnet den Rechtsberatungsmarkt für altruistische Rechtsberatung
und schützt die Verbraucher und Unternehmen vor unqualifiziertem
Rechtsrat. Mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz, für den das
Bundesministerium der Justiz im September 2004 ein
Diskussionsentwurf vorgelegt hat, wird das geltende
Rechtsberatungsgesetz vollständig abgelöst.
- Im nächsten Jahr wird auch die Novellierung des Urheberrechts fortgesetzt.
Der "Erste Korb" hat im Wesentlichen die EU-Richtlinie zum
Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Die
Novelle ist am 13. September 2003 in Kraft getreten. Alles, was
die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den
Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, blieb dem "Zweiten Korb"
vorbehalten und wurde in Arbeitsgruppen mit den beteiligten
Verbänden, Wissenschaftlern und Praktikern sowie Vertretern der
Länder gründlich beraten.
- Die Frage, wie verbindlich eine Patientenverfügung ist, wird
seit Jahren diskutiert. Befürworter fordern ihre strikte
Beachtung. Gegner sehen in der Patientenverfügung allenfalls
einen Anhaltspunkt für den mutmaßlichen Willen des Patienten. Der
BGH hat mit seinem Beschluss vom 17. März 2003 schließlich die
Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Gleichwohl
ist die Verunsicherung in der Praxis nach wie vor groß. Die
anstehende Reform des Betreuungsrechts wird das
Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärken und die
Rechtssicherheit erhöhen.
- Die Umsetzung des 10-Punkte-Plans der Bundesregierung
zum besseren Anlegerschutz und höherer Unternehmensintegrität
ist auf einem guten Weg. Im Jahre 2005 kommen Regelungen hinzu,
die die Haftung von Vorständen gegenüber der Gesellschaft und
gegenüber den einzelnen Anlegern verschärfen. Ergänzend sollen
geschädigte Anleger Klagen leichter durchsetzen können. Diese
Vorhaben runden das 10-Punkte-Programm erfolgreich ab. Parallel
dazu entwickelt die „Cromme-Kommission“ den
Deutschen Corporate Governance Kodex fort. Der Kodex verlangt
von der deutschen Wirtschaft im Wege der freiwilligen
Selbstverpflichtung eine transparente Unternehmensführung.
- Das Forderungssicherungsgesetz soll die
Zahlungsmoral heben und Bauhandwerkern, aber auch allen anderen
Gläubigern schneller zu ihrem Geld verhelfen. Kernstück der
Änderung ist die vorläufige Zahlungsanordnung. Das heißt: In
Fällen, in denen durch umfangreiche Beweisaufnahmen viel Zeit
vergeht, sollen die Gerichte vorab für einen Teil der Summe einen
vollstreckungsfähigen Titel erlassen können.
- Nach jahrelangen Diskussionen haben konnte für die der Biopatent-Richtlinie nun eine gute Lösung gefunden, um den europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands gerecht zu werden. Das Gesetz wird im Bereich der Biotechnologie ein erhebliches Maß an Rechtssicherheit gewinnen und damit den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig stärken.


