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Zypries zieht positive Jahresbilanz der Rechtspolitik

Berlin, 29. Dezember 2004

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute eine erfolgreiche Bilanz der Gesetzgebungsarbeit des Bundesministeriums der Justiz im zu Ende gehenden Jahr gezogen.

„Im Jahr 2004 haben wir in allen Feldern der Justizpolitik für die Bürgerinnen und Bürger wesentliche Fortschritte erzielt“, erklärte Zypries. „Wichtige Gesetzgebungsvorhaben konnten in den letzten zwölf Monaten auf den Weg gebracht und in vielen Bereichen bereits erfolgreich abgeschlossen werden“, so Zypries weiter.

„Sicherheit schaffen – Opfer schützen“, „Standort Deutschland stärken – Verbraucherrechte sichern“ und „Moderne Gesellschaft fördern – Rechtsstaat modernisieren“ – unter diesen Überschriften lassen sich die Aktivitäten des Bundesministerium der Justiz in dieser Legislaturperiode zusammenfassen. Zu den im Jahre 2004 umgesetzten Gesetzgebungsvorhaben zählen:

„Sicherheit schaffen – Opfer schützen“

  • Das Opferrechtsreformgesetz stärkt die Rechte des Opfers im Strafverfahren. Es verbessert z.B. die Möglichkeiten für den Verletzten, vom Angeklagten Ersatz für den aus der Straftat entstandenen Schaden zu erlangen. (Mehr...)
  • Der Europäische Haftbefehl vereinfacht das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und verkürzt die Dauer der Auslieferungsverfahren. Z.B. erspart er den Mitgliedstaaten mit einer so genannten „Positivliste“ bei über 30 Deliktsgruppen die aufwändige Prüfung, ob die Tat in beiden Staaten strafbar ist. (Mehr...)
  • Nach dem Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung können hochgefährliche Straftäter auch dann über das Ende ihrer Strafhaft hinaus in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn sich Anhaltspunkte für ihre Gefährlichkeit erst nach ihrer Verurteilung ergeben. (Mehr...)
  • Mit einem Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels werden internationale Vorgaben umgesetzt. U.a. werden neue Strafvorschriften gegen den Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und über den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung geschaffen. (Mehr...) 

 „Standort Deutschland stärken – Verbraucherrechte sichern“

  • Die mit der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung begonnene Modernisierung der wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen wurde fortgesetzt. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb liberalisiert das bisherige Wettbewerbsrecht. So haben seit dem 8. Juli 2004 Händler wesentlich mehr Möglichkeiten, Rabattaktionen oder Sonderverkäufe durchzuführen. (Mehr...)
  • Das Geschmacksmusterreformgesetz löst das 125 Jahre alte Geschmacksmustergesetz ab. Es verbessert den Designschutz in Deutschland und stärkt die Schutzrechtsinhaber. (Mehr...)
  • Das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen verbessert den Verbraucherschutz beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen. Danach wird besser geschützt, wer Kredite per Post aufnimmt, eine Versicherung oder einen Rentenvertrag im Internet abschließt oder eine Geldanlage per Fax erwirbt. (Mehr...)
  • Mit dem Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr sowie dem Inkrafttreten des Montréaler Übereinkommens und der EG-Verordnung Nr. 889/2002 gilt im internationalen und nationalen Luftverkehr eine verbesserte Haftung für Passagier- und Güterschäden. (Mehr...)
  • Ein attraktiver Kapitalmarkt setzt ein transparentes und modernes Bilanzrecht voraus. Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz und dem Bilanzkontrollgesetz hat die Bundesregierung zwei weitere bedeutende Punkte des 10-Punkte-Programms zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes umgesetzt. Das Bilanzrechtsreformgesetz stärkt die Unabhängigkeit des Abschlussprüfer und dient der Fortentwicklung und Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts. Das Bilanzkontrollgesetz führt ein zweistufiges „Enforcement-Verfahren“ ein, um die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen zu kontrollieren. Die Bundesregierung reagiert damit auf zahlreiche Bilanzskandale der letzten Jahre. (Mehr...)
  • Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft erleichtert deutschen, europaweit agierenden Unternehmen die grenzüberschreitende Betätigung und stärkt deren internationale Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Europäischen Gesellschaft steht erstmals eine in wesentlichen Fragen einheitliche europäische Rechtsform für Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Sie ermöglicht Unternehmen eine Expansion und Neuordnung über Ländergrenzen hinweg, ohne die kostspieligen und zeitaufwändigen Förmlichkeiten beachten zu müssen, die bislang mit der Gründung von Tochtergesellschaften verbunden sind. (Mehr...)

„Moderne Gesellschaft fördern – Rechtsstaat modernisieren“

  • Das Lebenspartnerschaftsüberarbeitungsgesetz baut die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner weiter aus. U.a. ermöglicht es die so genannte Stiefkindadoption: Wenn ein Lebenspartner ein leibliches Kind hat, und der andere Lebenspartner sich um dieses Kind kümmert und weiter kümmern will, soll diese Verbindung dauerhaft verrechtlicht werden können. (Mehr...)
  • Das Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts ermöglicht es Ehegatten, künftig auch einen Namen als Ehenamen führen, den einer von beiden aus einer früheren Ehe mitgebracht hat. Mit dem Gesetz wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2004 umgesetzt. (Mehr...)
  • Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen stärkt die Rolle die Rolle des biologischen Vaters. Künftig kann er die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat. (Mehr...)
  • Das 1. Gesetz zur Modernisierung der Justiz vereinfacht gerichtliche Strafverfahren unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und schafft die Voraussetzungen für weitere Flexibilisierungen der häufig sehr personalintensiven Arbeitsabläufe innerhalb der Gerichte. (Mehr...)
  • Am 1. Juli 2004 ist das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten, das die Gerichtskosten, die Rechtsanwalts- und Sachverständigenvergütung sowie die Entschädigung für Zeugen und ehrenamtliche Richter grundlegend neu gestaltet. Die bisherigen Regelungen wurden reformiert, um das Kosten- und Vergütungsrecht einfacher und transparenter zu machen. (Mehr...)
  • Mit dem Anhörungsrügengesetz wird der Rechtsschutz gegen die Verletzung von Verfahrensgrundrechten erheblich vereinfacht und verbessert: Wer künftig Grund zu der Annahme hat, dass ihm in einem Gerichtsverfahren nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt wurde, kann dies gerichtlich überprüfen lassen, ohne vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu müssen. (Mehr...)
  • Bereits im vergangenen Jahr haben Neuregelungen der Zivilprozessordnung zu grenzüberschreitender Beweisaufnahme und Zustellungen ins Ausland die EU-weite Prozessführung vereinfacht. Das EG-Prozesskostenhilfegesetz geht einen weiteren Schritt in diese Richtung. Es vereinfacht die Beantragung von Prozesskostenhilfe in den Fällen, in denen der Kläger oder Beklagte sich in Deutschland befindet und das Verfahren in einem anderen EU-Staat anhängig ist. (Mehr...)

Zypries gab zugleich einen Ausblick auf das nächste Jahr. „In allen genannten Bereichen stehen weitere Reformvorhaben auf unserer Agenda, z.T. befinden sie sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Im Jahre 2005 werden wir unsere Initiativen zur Modernisierung des Rechtsstaats und zum Ausbau der wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen in unserem Land fortsetzen.“

Zu den bereits in Angriff genommen Vorhaben zählen:

  • Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts trägt die Bundesregierung Rechnung mit einer Gesetzesnovelle, welche die Anordnungs- und Durchführungsvoraussetzungen für die akustische Wohnraumüberwachung deutlich erhöht und eine Vielzahl rechtsstaatlicher Sicherungsinstrumente vorsieht.
  • Noch für diese Legislaturperiode ist eine Reform des Unterhaltsrechts geplant, Das Unterhaltsrecht muss aus den gesellschaftlichen Veränderungen in Beziehungen Konsequenzen ziehen. Erforderlich ist mehr Verteilungsgerechtigkeit - insbesondere zugunsten der Kinder - im Mangelfall. Außerdem bedarf es mehr Eigenverantwortung nach der Ehe, damit auch die Zweitfamilien eine realistische Chance haben.
  • Mit der Reform des Insolvenzrechts sollen selbstständige Unternehmer besser abgesichert werden als bisher. So soll der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, deutlich verbessert werden, damit diese Versicherungen von Selbstständigen genauso geschützt sind, wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten.
  • Die Reform der Rechtsberatung unter dem Motto „Qualität sichern – Rechtsberatung öffnen!“ öffnet den Rechtsberatungsmarkt für altruistische Rechtsberatung und schützt die Verbraucher und Unternehmen vor unqualifiziertem Rechtsrat. Mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz, für den das Bundesministerium der Justiz im September 2004 ein Diskussionsentwurf vorgelegt hat, wird das geltende Rechtsberatungsgesetz vollständig abgelöst.
  • Im nächsten Jahr wird auch die Novellierung des Urheberrechts fortgesetzt. Der "Erste Korb" hat im Wesentlichen die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Die Novelle ist am 13. September 2003 in Kraft getreten. Alles, was die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, blieb dem "Zweiten Korb" vorbehalten und wurde in Arbeitsgruppen mit den beteiligten Verbänden, Wissenschaftlern und Praktikern sowie Vertretern der Länder gründlich beraten.
  • Die Frage, wie verbindlich eine Patientenverfügung ist, wird seit Jahren diskutiert. Befürworter fordern ihre strikte Beachtung. Gegner sehen in der Patientenverfügung allenfalls einen Anhaltspunkt für den mutmaßlichen Willen des Patienten. Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 17. März 2003 schließlich die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Gleichwohl ist die Verunsicherung in der Praxis nach wie vor groß. Die anstehende Reform des Betreuungsrechts wird das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärken und die Rechtssicherheit erhöhen.
  • Die Umsetzung des 10-Punkte-Plans der Bundesregierung zum besseren Anlegerschutz und höherer Unternehmensintegrität ist auf einem guten Weg. Im Jahre 2005 kommen Regelungen hinzu, die die Haftung von Vorständen gegenüber der Gesellschaft und gegenüber den einzelnen Anlegern verschärfen. Ergänzend sollen geschädigte Anleger Klagen leichter durchsetzen können. Diese Vorhaben runden das 10-Punkte-Programm erfolgreich ab. Parallel dazu entwickelt die „Cromme-Kommission“ den Deutschen Corporate Governance Kodex fort. Der Kodex verlangt von der deutschen Wirtschaft im Wege der freiwilligen Selbstverpflichtung eine transparente Unternehmensführung.
  • Das Forderungssicherungsgesetz soll die Zahlungsmoral heben und Bauhandwerkern, aber auch allen anderen Gläubigern schneller zu ihrem Geld verhelfen. Kernstück der Änderung ist die vorläufige Zahlungsanordnung. Das heißt: In Fällen, in denen durch umfangreiche Beweisaufnahmen viel Zeit vergeht, sollen die Gerichte vorab für einen Teil der Summe einen vollstreckungsfähigen Titel erlassen können.
  • Nach jahrelangen Diskussionen haben konnte für die der Biopatent-Richtlinie nun eine gute Lösung gefunden, um den europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands gerecht zu werden. Das Gesetz wird im Bereich der Biotechnologie ein erhebliches Maß an Rechtssicherheit gewinnen und damit den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig stärken.