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Patientenautonomie stärken
Die Voraussetzungen von Patientenverfügungen werden nun eindeutig im Gesetz bestimmt

Das Dritte Gesetz zur Änderung des
Betreuungsrechts ist am 1. September 2009 in Kraft getreten.
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 in 3. Lesung den
Vorschlag des Abgeordneten Stünker für eine gesetzliche
Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung
beschlossen. Ab sofort werden die Voraussetzungen von
Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im
Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt
der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage
seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern
kann.
Weitere Informationen und die Regelungen im Einzelnen finden Sie
hier.
"Endlich gibt es mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Vor allem die über 8 Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung haben, können sich in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet wird. Ich freue mich sehr, dass es nach jahrelangem Ringen gelungen ist, die Patientenverfügung gesetzlich zu verankern und damit die berechtigten Erwartungen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Seit Ende der 90er Jahre wird die Verbindlichkeit eine Patientenverfügung zunehmend anerkannt. Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinen Beschlüssen vom 17. März 2003 (BGHZ 154, 205) und vom 8. Juni 2005 (BGHZ 163, 195) die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts bei ärztlichen Maßnahmen und die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Auch die Bundesärztekammer und ihre Ethikkommission gehen in den Grundsätzen zur Sterbebegleitung vom 7. Mai 2004 sowie in den Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vom 27. März 2007 von der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung für Ärztinnen und Ärzte und der Beachtung des Patientenwillens auch nach eingetretener Einwilligungsunfähigkeit bei allen medizinischen Behandlungen aus.
Ein Regierungsentwurf ist nicht gestellt worden; aus der Mitte des Deutschen Bundestages wurden drei verschiedene Gesetzentwürfe eingebracht. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 in 3. Lesung den Vorschlag des Gruppenantrages um den Abgeordneten Stünker beschlossen.


