Produktpiraterie

Produktpiraterie

Abbild eines Kopfes mit einer Glühbirne - ©iStockphoto.com/jpa1999

Der Schutz von Innovationen durch die Rechte des geistigen Eigentums, wie das Patentrecht, das Markenrecht und das Urheberrecht, ist nur dann wirksam, wenn gegen Verletzungen dieser Schutzrechte effektiv vorgegangen werden kann. Neben den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums muss ihre Durchsetzung treten. Dies ist besonders im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie von zentraler Bedeutung. 

Bei der Produktpiraterie wird ein ganzes Produkt unter Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums illegal nachgebaut oder vervielfältigt. Bei der Markenpiraterie ist es die Marke, die unter Verletzung von Markenrechten gefälscht und verwendet wird. Gefälscht werden dabei nicht nur Konsumgüter, wie Handtaschen, Sonnenbrillen oder Sportschuhe, sondern auch zum Beispiel auch Maschinenteile, ganze Maschinen oder Medikamente.

Der Handel mit gefälschten Produkten hat sich in den letzten Jahren weltweit zu einem ernstzunehmenden Problem entwickelt. Nach einer Studie der OECD erreichte der internationale Handel mit gefälschten Produkten im Jahr 2005 einen Umfang von mindestens 200 Milliarden US Dollar (ca. 140 Milliarden Euro). Schätzungen gehen davon aus, dass durch Produkt- und Markenpiraterie allein in Deutschland ein Schaden von 25 Milliarden Euro jährlich entsteht und 70.000 Arbeitsplätze gefährdet sind.

Für die betroffenen Unternehmen führt der Vertrieb von gefälschten Produkten zu Umsatzeinbußen. Da die Fälschungen nicht denselben Qualitätsanforderungen unterworfen sind wie das Original, wird zudem das Ansehen der Marke und des Unternehmens beschädigt. Der Verbraucher erhält beim Kauf von Piraterieware minderwertige Produkte, die seinen Erwartungen nicht entsprechen und unter Umständen sogar gesundheitsgefährdend sein können.

Das Bundesjustizministerium setzt sich daher in vielfacher Weise für die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie ein. Da rein innerstaatliche Maßnahmen hier nicht ausreichen, gibt es darüber hinaus Aktivitäten auf europäischer und internationaler Ebene. So war die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie ein Schwerpunkt der deutschen G 8 Präsidentschaft im Jahr 2007.

Innerstaatliche Maßnahmen gegen Produktpiraterie

Hier können Sie sich über die innerstaatlichen Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums informieren. Dazu zählt insbesondere das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.

Europäische Maßnahmen gegen Produktpiraterie

Die Bundesregierung unterstützt die EU bei ihren vielfältigen Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums.

Weltweite Maßnahmen gegen Produktpiraterie

Internationale Organisationen fördern den Schutz geistigen Eigentums in vielfacher Weise.

Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher/Unternehmen

Informationen zur Strafbarkeit von Produktpiraterie und anderer Schutzrechtsverletzungen.