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Unternehmensregister
Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 wurde auf Grundlage von § 8b HGB in der Fassung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ein „Unternehmensregister“ eingerichtet, über das alle wesentlichen Unternehmensdaten (z.B. Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen) zentral zum Online-Abruf bereit gestellt werden. Ziel des Unternehmensregisters ist es, die bestehende Zersplitterung von Datenbanken mit Unternehmensinformationen durch eine Zusammenführung der Informationen zu überwinden und so die Markttransparenz zu steigern.
Bei den daneben bestehenden Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke (sog. Statistikregister) handelt es sich um Statistiken, die in Deutschland aufgrund des Statistikregistergesetzes (Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke vom 16. Juni 1998) geführt werden.
Elektronische Unternehmensregister
Fragen und Antworten zur Offenlegung nach dem EHUG



