Rechtspflege

Rechtspflege

Allgemeine Informationen

Geschlossenes Buch auf aufgeschlagenem Buch - ©iStockphoto.com/hfng

Mit dem Begriff Rechtspflege bezeichnet man herkömmlicherweise die den Gerichten zugewiesenen Tätigkeiten. In erster Linie zählt dazu die Rechtsprechung. Hinzu kommen alle sonstigen den Gerichten durch den Gesetzgeber übertragenen Tätigkeiten sowie die von anderen Organen der Rechtspflege (z. B. Anwälten und Notaren) wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten. Damit handelt es sich bei dem Begriff der Rechtspflege um einen Sammelbegriff.

Die Aufgabe der Rechtspflege besteht darin, einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen zu gewährleisten.

In der Rechtspflege Tätige sind: Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle sowie, als unabhängige Organe der Rechtspflege, die Notare und Rechtsanwälte. Allen gemeinsam obliegt die Aufgabe, dem Recht in geordneten Verfahren zur Durchsetzung zu verhelfen, sowie Unrecht zu verhindern und zu beseitigen.

Wesentliche Tätigkeiten der Rechtspflege sind der Streitentscheid vor Gericht, die, Vollstreckung von Entscheidungen, die Strafrechtspflege, aber auch Tätigkeiten, die zur freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen und der Rechtsvorsorge dienen (z.B. Betreuungsrecht).

Strafverfahren

In Deutschland sind die Grundlagen für den Strafprozess in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Es handelt sich dabei um ein förmliches Gesetz, das bereits im 19. Jahrhundert geschaffen wurde und nach verschiedenen Reformen mittlerweile 495 Paragraphen umfasst.

Zivilverfahren

Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, den Zivilprozess. Er wird durch die Parteien des Rechtsstreits (Kläger und Beklagten) in Gang gesetzt.

Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer

Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig vor zu langsam arbeitenden Gerichten und Staatsanwaltschaften geschützt. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht erstmals die Möglichkeit vor, in derartigen Fällen eine sogenannte "Verzögerungsrüge" zu erheben.

Insolvenzrecht

Unter Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person verstanden. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen: insolvens, "nicht-lösend", hier im Sinne von: "die Schulden nicht einlösen können".

Familiengerichtliches Verfahren - Freiwillige Gerichtsbarkeit

Das familiengerichtliche Verfahrensrecht betrifft alle Rechtsstreitigkeiten, die aus der Ehe und der Familie oder aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrühren.

Grundbuchverfahren

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren beschlossen. Damit wird der rechtliche Rahmen für E-​Justice im Grundbuchverfahren abgesteckt.

Justizmodernisierung

Da im Laufe der Zeit immer wieder neue Umstände in den gesellschaftlichen Verhältnissen auftreten, müssen auch die Gesetze immer den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Sie müssen also modernisiert werden, sonst verlieren sie ihre Aktualität und damit ihre Tragfähigkeit.

Rechtsdienstleistung

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Mit dieser grundlegenden Reform wird das geltende Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig aufgehoben und durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst.

Anwaltliches und notarielles Berufsrecht

Die Berufszulassung und -ausübung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind vor allem in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Die Rechte und Pflichten europäischer Anwälte in Deutschland sind im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) normiert.

Kostenrecht

Das Gerichtskostenrecht regelt zum einen, welche Kosten (Gebühren und Auslagen) die Gerichte und Staatsanwaltschaften erheben, zum anderen welche Zahlungen die Justiz zu leisten hat, wenn Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer Zeugen oder Dritte in Justizverfahren herangezogen werden.

Mediation - außergerichtliche Streitbeilegung

Mediation bezeichnet die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen widerstreitenden Parteien durch Vermittlung eines neutralen Dritten, des so genannten Mediators.

Juristische Aus- und Fortbildung

Bei der Juristenausbildung muss ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und der anschließende Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abgeschlossen werden. Angehende Juristinnen und Juristen studieren an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten.