Brigitte Zypries

Internationale Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts

Berlin, 7. Mai 2009

Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries, MdB zur Eröffnung der Internationalen Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts des Bundesministeriums der Justiz am 7. Mai 2009 in Berlin

Es gilt das gesprochene Wort!

Meine Damen und Herren,
ich begrüße Sie alle vielmals zu unserer internationalen Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts.

Ich freue mich sehr, dass dieses Thema auf so viel Interesse gestoßen ist. Ich sehe neben den vielen bekannten Gesichtern aus der deutschen Urheberrechtsfamilie auch viele Gäste aus dem Ausland, aus Europa und sogar aus Brasilien und Indien. Ich freue mich darüber sehr und hoffe, dass Sie alle eine gute Anreise nach Berlin hatten.

Dass Sie heute nach Berlin gekommen sind, zeigt, wie wichtig das Urheberrecht weltweit ist. Das digitale Zeitalter stellt die Rechtspolitik in allen Ländern vor neue Herausforderungen und ich hoffe sehr, dass wir heute und morgen mit Ihrer aller Hilfe Ansatzpunkte für neue Lösungen finden, wo wir meinen, dass sie erforderlich sind.

Meine Damen und Herren,
der Schutz des geistigen Eigentums ist gerade für Deutschland so wichtig, weil kluge Ideen, Kreativität und Innovationen unsere wichtigste Ressource sind. Nur wenn sie wirksam geschützt werden, armortisieren sich Investitionen und lohnt es sich, auch in Zukunft kreativ und innovativ zu sein.

Für die Inhalte, die urheberrechtlich geschützt sind, haben sich die Parameter in den vergangenen Jahren radikal verändert. Die digitale Technologie und die mit dem Internet verbundene Globalisierung haben Möglichkeiten der Vervielfältigung und der Verbreitung von geschützten Inhalten geschaffen, die noch vor kurzem völlig unvorstellbar waren. Damit sind enorme Gefahren für das Urheberrecht verbunden.

Wenn ich aber ein Resümee ziehe mit Blick auf all die Anstrengungen, die die Bundesregierung in den letzten Jahren im Bereich des Urheberrechts unternommen hat, dann kann man sagen: Auch das öffentliche Bewußtsein für den Wert, die Verletzlichkeit und die Schutzbedürftigkeit des geistigen Eigentums ist gestiegen. "Kopien brauchen Originale" - so hieß die Kampagne des Bundesjustizministerium. Immer mehr Menschen erkennen, dass dieser Grundsatz richtig ist. Die Bereitschaft, für legale Angebote im Internet zu zahlen und eben kein Raubkopierer zu werden, wächst. Die Zahlen der Musikindustrie belegen dies und das ist eine erfreulich Entwicklung. Auch wenn Politik und Rechteinhaber manchmal über den Weg streiten, über das Ziel sind wir uns völlig einig: Wir brauchen ein starkes Urheberrecht - gerade im Internet-Zeitalter!

Meine Damen und Herren,
welche Gefahren für das Urheberrecht bestehen, sehen wir in diesen Tagen am Beispiel Google sehr deutlich. Da werden ohne Einwilligung der Rechteinhaber im großen Stil Bücher digitalisiert und im Internet veröffentlicht. Erst anschließend fängt man an, mit den Autoren über eine Vergütung zu verhandeln. Um es ganz deutlich zu sagen: So geht es nicht! Das ist eine ganz erhebliche Verletzung des geistigen Eigentums. Ich teile die Kritik von deutschen Autoren und Verlagen an Google und unterstütze insoweit ihren "Heidelberger Appell".

Auch Google muss das geltende Urheberrecht respektieren. Es ist deshalb richtig, dass sich die VG Wort hier für die Rechte deutscher Autoren und Verlage stark macht. Die Proteste haben zu einem Vergleich vor einem einem amerikanischen Gericht geführt und dazu, dass die Frist, innerhalb derer deutsche Rechteinhaber entscheiden können, ob sie diesen Vergleich annehmen oder nicht, bis September verlängert worden ist.

Dieser gerichtliche Rechtsschutz ist die eine Seite. Die andere Seite sind aber die politischen Bemühungen. Ich habe mit Google Gespräche geführt und klar gemacht, dass diese Verstöße gegen das Urheberrecht nicht akzeptabel sind. Jeder deutsche Autor sollte daher auch prüfen, ob seine Bücher von der Scan-Aktion bereits betroffen sind.

Meine Damen und Herren,
das Beispiel Google zeigt, wie tiefgreifend der Strukturwandel derzeit ist und vor welch große Herausforderungen er uns stellt. Aus diesem Grund wollen wir mit Ihnen, meine Damen und Herren, heute und morgen nicht nur den status quo analysieren. Wir erhoffen uns auch wichtige Denkanstöße für die weitere Entwicklung des Urheberrechts, und zwar national, europäisch und international. Wir wollen dabei nicht über einzelne Gesetze, Paragraphen oder Absätze streiten. Es soll nicht um das kleine Karo gehen. Wir wollen das große Ganze in den Blick nehmen. Wir wollen quer denken und vordenken für die Zukunft - das ist das Ziel dieser Konferenz.

Meine Damen und Herren,
das Beispiel Google zeigt zudem, wie notwendig ein starkes Urheberrecht ist - gerade, wenn es um den Printbereich geht. Im Unterschied zu den Herstellern von Filmen und Tonträgern haben Buch- und Zeitungsverleger bislang kein eigenes Leistungsschutzrecht. Das steht nur den Autoren und Journalisten zu und dies macht es gerade für die Verlage manchmal schwierig, Verletzungen des Urheberrechts durch Dritte zu verfolgen.

Ich meine, wenn wir ein möglichst starkes Urheberrecht wollen - und ich will das - dann dürfen wir die Zeitungen und Bücher nicht vergessen. Die Buch- und Presseverlage erbringen ebenso wie die Hersteller von Tonträgern und Filmen eine ganz erhebliche eigene organisatorische und wirtschaftliche Leistung. Ich kann mir deshalb gut vorstellen, dass auch die Verlage in Zukunft ein eigenes Leistungsschutzrecht bekommen. Dabei geht es nicht darum, den Autoren und Journalisten Konkurrenz zu machen oder ihre Rechte zu schmälern. Es geht darum, das Urheberrecht insgesamt zu stärken.

Eine Stärkung des Urheberrechts in diesem Bereich wäre nicht nur eine Stärkung des Kulturgutes Buch. Dies würde auch ein Medium stärken, das für die politische Meinungsbildung völlig unverzichtbar ist. Deshalb sollten wir in der kommenden Legislaturperiode ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage ernsthaft diskutieren.

Meine Damen und Herren,
in den vergangenen Jahren haben wir in Deutschland bereits eine Menge für die Fortentwicklung des Urheberrechts getan. Wir haben zwei große Reformgesetze - den ersten und zweiten Korb - verabschiedet und große Anstrengungen unternommen, das Urheberrecht fit zu machen für das digitale Zeitalter.

Mit dem Urheberrecht verhält es sich aber ganz ähnlich wie mit dem Professor im Examen. Seine Fragen sorgen bei den Studenten für Verwirrung. "Herr Professor" - ruft ein Student - "das sind ja die gleichen Fragen, wie in der letzten Prüfung!" "Stimmt", sagt der Professor, "aber die Antworten haben sich geändert."

Wie man geistiges Eigentum wirksam schützt, das ist eine alte Frage. Aber weil sich die Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter so grundlegend verändert haben, brauchen wir neue Antworten. Weil das nationale Urheberrecht so sehr durch die internationalen und europäischen Vorgaben geprägt wird, müssen wir zum Beispiel fragen: Sind diese internationalen und europäischen Rahmenbedingungen noch zeitgemäß? Müssen sie modifiziert werden? Und wenn ja, in welchem Sinne?

Wir müssen auch fragen, wie es mit der Sozialbindung des geistigen Eigentums heute aussieht. Beim geistigen Eigentum ist es ja nicht anders als beim Sacheigentum. Wir schützen das Privateigentum, aber - so sagt es etwa unser Grundgesetz - "Eigentum verpflicht" auch. Es gibt also einen Ausgleich zwischen den Interessen der Eigentümer und der Allgemeinheit. Zur Förderung von Kreativität, Investition und kultureller Vielfalt haben die Urheber ein Monopol, über die Nutzung ihrer Schöpfungen zu entscheiden. Dieses Monopol ist aber zeitlich begrenzt und es ist mit Einschränkungen versehen. Sind diese Einschränkungen noch zeitgemäß? Oder umgekehrt: Bedarf es angesichts der Bildungsnotwenigkeit größerer Beschränkungen?

Angesichts der zahlreichen Verletzungen des geistigen Eigentums im Internet frage ich mich auch, ob wir beispielsweise mehr Regulierung des Netzes brauchen. Ob etwa die Anonymität des Internets eingeschränkt werden soll. Nicht zur Kontrolle, sondern um einen paßgenaueren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Informationen zu ermöglichen. Es macht ja durchaus einen Unterschied, ob jemand auf Material zugreifen will, um dies kommerziell zu nutzen oder ob sich jemand lediglich für private Zwecke informieren möchte. Ob das technisch geht, welche rechtliche Erwägungen wir dabei anstellen müssen, das ist noch alles offen, aber wir müssen darüber nachdenken und diskutieren und gemeinsam die Suche nach Lösungen vorantreiben.

In Frankreich etwa will die Regierung eine Behörde schaffen, die bei Urheberrechtsverletzungen im Internet Warnhinweise an die Verletzer versendet und ihm im Wiederholungsfall den Internetzugang zeitweilig sperrt. Ich glaube nicht, dass dies ein Modell für Deutschland oder gar für ganz Europa sein kann. Hier müssten Internetverbindungsdaten in gewaltigem Umfang gespeichert werden und das berüht den Datenschutz und die Kommunikationsfreiheit in ganz erheblichem Maße. Kontrolle und Überwachung sind selten erste Wahl für die Lösung eines Problems sein. Wichtiger ist es, bei den Nutzern mehr Sensibilität für den Wert und den Schutz des geistigen Eigentums zu schaffen. Dies heißt allerdings nicht, dass wir nicht nach weiteren Lösungen suchen sollten.

Manche halten eine "Kulturflatrate" für eine solche Lösung. Das soll heißen: Ich zahle eine pauschale Vergütung dafür, dass ich urheberrechtlich geschützte Inhalte privat vervielfältigen und auch für jedermann im Internet online zugänglich machen darf. Provider müssten diese "Flatrate" von allen Nutzern eines Internetanschlusses erheben. Das Geld würde an die Verwertungsgesellschaften weitergegeben und diese würden es dann an die Urheber ausschütten.

Einer Kulturflatrate läge also das Motto zu Grunde: "Schützen, was man schützen kann; vergüten, was man nicht schützen kann". Diesen Grundgedanken kennen wir schon seit 1965 im deutschen Urheberrecht, nämlich bei der analogen Vervielfältigung für private Zwecke. Schon damals war klar, dass ein Verbot der privaten Vervielfältigung nicht konsequent durchgesetzt werden kann. Das Gesetz erlaubt deshalb die Privatkopie, aber als Ausgleich bekommen die Urheber und die Rechtsinhaber eine angemessene Vergütung.

Trägt dieser Gedanke heute auch, wenn es um die Kopie und Verbreitung mittels Internet geht? Oder ginge eine solche Lösung zu weit? Würden wir damit den kommerziell betriebenen, legalen Download-Plattformen den ökonomischen Boden entziehen? Und welche Auswirkungen hätte eine solche Regelung auf die kommerzielle Verwertung von Content im Off-line-Bereich? Wer wird noch bei i-Tunes einen Song runterladen oder im MediaMarkt eine DVD kaufen, wenn er den gleichen Inhalt via Flatrate auch im Internet bekommt?

Werfen wir einmal einen Blick zurück: Historisch gesehen, hatte das Urheberrecht den Zweck, die Verwertbarkeit eines Werkes zu schützen, um dadurch die wirtschaftliche Existenz des kreativen Urhebers zu sichern. Daran hat sich bis heute wenig geändert. Deshalb muss auch jetzt die Frage lauten: Wieviel Recht ist nötig, um die Existenz der Kreativen zu sichern? Inwieweit trägt der urheberrechtliche Schutz zu ihrem finanziellen Auskommen bei?

Allerdings müssen wir auch die wirtschaftliche Realität in den Blick nehmen und feststellen, dass das Urheberrecht heute immer stärker dem Schutz des kommerziellen Verwerters dient. Damit stellt sich auch die Frage, wieviel Schutz ein Verwerter benötigt, um seine Aufgabe erfüllen zu können.

Eine Antwort, die für das gesamte Spektrum urheberrechtlichen Schaffens gilt, lässt sich wohl nur schwer finden. Die Interessen der Beteiligten des urheberrechtlichen Schöpfungs- und Verwertungskreislaufes sind in unterschiedlichen Bereichen ganz verschieden. Wir brauchen deshalb differenzierte Lösungen.

Ein Beispiel ist das Stichwort Open Access, also der kostenfreie und öffentliche Zugang im Internet zu Forschungsresultaten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Manche Träger wissenschaftlicher Einrichtungen sehen darin die Antwort auf die drastisch gestiegenen Abonnementpreise für hochwertige Wissenschaftsjournale. Aber manchmal sind die gleichen Wissenschaftler, die im Interesse der freien Forschung Zugang zu allen Informationen einfordern, diejenigen, die bei ihren eigenen Schöpfungen auf Urheberrecht und Verwertbarkeit pochen.

Auf jeden Fall sind die Lösungsmodelle, die wir hier für den Wissenschaftsbereich diskutieren, kaum für den Markt der Unterhaltungsindustrie passend. Auch dort heißt es, dass sich private Investitionen zur Produktion und Verbreitung von content amortisieren müssen. Aber dieser Markt dient anderen Zwecken und deshalb ist es möglicherweise nicht sinnvoll, alles über einen Leisten zu schlagen. Dementsprechend wollen wir heute diese Marktbereiche differenziert erörtern: Herr Dr. Schaefer wird gleich die Runde zur Wissenswirtschaft moderieren; Herr Renner macht dies, wenn es morgen um die Unterhaltungswirtschaft geht.

Meine Damen und Herren,
wenn wir erreichen wollen, dass es einen breiten gesellschaftlichen Konsens über den Wert und den Schutz des geistigen Eigentums gibt, dann müssen wir auch den unterschiedlichen Interessen der Nutzer Rechnung tragen - da gibt es kommerzielle Interessen, aber auch rein private, da gibt es nur eigennützige, aber auch gemeinwohlorientierte. Hier müssen wir auch der Frage nachgehen, wie sich die Interessen der Kreativen und der Verwerter mit dem Interesse einer Gesellschaft vereinbaren lassen, ihr kulturelles Erbe langfristig zu sichern. Ich denke zum Beispiel an die Projekte zum Aufbau digitaler Bibliotheken. Da haben wir es einerseits mit großen, öffentlichen Vorhaben im Dienst der Allgemeinheit zu tun - etwa mit der Internet-Plattform Europeana; andererseits gibt es aber auch kommerzielle Projekte, wie das von Google, bei dem es letztlich draum geht, mit Hilfe von Werbung Geld zu verdienen.

Hier zeigt sich, dass der Informationsmarkt und der Unterhaltungsmarkt jene Bereiche sind, in denen die rechtspolitische Diskussion am intensivsten geführt wird. Sie eignen sich daher auch am besten dafür, zu überprüfen, welche Veränderungen des Urheberrechts auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene wir langfristig brauchen. Und genau hieran wollen wir uns heute und morgen versuchen.

Meine Damen und Herren,
allen, die sich bereit erklärt haben, an den Paneldiskussionen mitzuwirken, danke ich vielmals. Ganz besonders danke ich den beiden Moderatoren.

Welche Überlegungen auf internationaler Ebene angestellt werden, wird morgen Herr Gurry berichten, der neue Generaldirektor der Weltorganisation für Geistiges Eigentum. Das ist auch deshalb interessant, weil für mich die WIPO das zentrale internationale Forum ist, in dem über geistiges Eigentum diskutiert wird. Und die WIPO sollte auch das zentrale Forum bleiben für die weitere Harmonisierung des Rechts.

Sehr gespannt bin ich auch auf die Vorstellungen des Europäischen Parlaments. Sie wird uns Herr Toubon präsentieren. Er gehört zu einer Gruppe von Abgeordneten, die jenseits der Zuständigkeiten der Ausschüsse und Gremien grundlegende Überlegungen anstellt, wie das europäische Urheberrecht in der Zukunft aussehen soll.

Einen weiteren europäischen Input erwarten wir auch von Seiten der Kommission. Herr Lüder wird einen Ausblick auf das Arbeitsprogramm der nächsten Jahre geben. In dieses Arbeitsprogramm gehört nach meiner Einschätzung auch ein Gesamtkonzept für die kollektive Rechtswahrnehmung. Mit der CISAC-Entscheidung hat die Kommisison die bisher bewährte Arbeit der Verwertungsgesellschaften in Frage gestellt. Ich bedauere das, denn ich meine, dass die Gesellschaften gute Arbeit leisten. Ich hoffe deshalb sehr, dass wir bald einheitliche europäische Rahmenbedingungen für die Arbeit der Verwertungsgesellschaften bekommen.

Meine Damen und Herren,
last but not least möchte ich unsere beiden Keynote-Speaker begrüßen, Herrn Professor Hilty und Herrn Professor Harhoff.

Herr Professor Harhoff, Sie sind Vorsitzender der Expertenkommission "Forschung und Innovation" der Bundesregierung und haben gerade angemahnt, dass Deutschland noch stärker auf Bildung, Forschung und Innovationen setzen muss, damit es gestärkt aus der gegenwärtigen Wirtschaftskrise herausgehen kann. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie heute auch einige innovative Gedanken für das Urheberrecht für uns parat haben.

Lieber Herr Professor Hilty,
Sie sind als Direktor des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum seit langem ein wichtiger Berater des Bundesjustizministeriums, wenn es um das Urheberrecht geht. Sie werden aus juristischer Warte einen Blick auf Gegenwart und Zukunft des geistigen Eigentums werfen, so dass wir mit Ihrer beider Hilfe einen interdisziplinären Ansatz verfolgen und uns mit juristischem und ökonomischem Sachverstand dem Thema nähern können.

Ich möchte Sie alle, meine Damen und Herren, vielmals bitten: Unterstützen Sie uns dabei, heute und morgen Ideen für die Zukunft des Urheberrechts zu entwickeln. Vielleicht kann uns dabei auch der Tagungsort inspirieren. Kaum ein Ort in Berlin ist so reich an Geschichte und steht zugleich so sehr für das neue Berlin wie der Pariser Platz. In diesem futuristischen Bau von Frank O. Gehry lässt sich hoffentlich bestens über die Zukunft der Kreativität und ihren rechtlichen Schutz diskutieren.

Ich danke Ihnen vielmals für Ihr Kommen und wünsche uns allen eine erfolgreiche Konferenz. Auf die Ergebnisse bin ich gespannt und erteile das Wort nun Herrn Professor Hilty.