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Aufgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)

Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), zu deren Ratifikation jeder Mitgliedstaat des Europarates verpflichtet ist, sieht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einen ständigen internationalen Spruchkörper vor. Der EGMR setzt sich aus Richterinnen und Richtern aus allen Vertragsstaaten zusammen und spricht in folgenden Verfahren Recht:
- Individualbeschwerdeverfahren:
Einzelne Personen können sich gegen einen Vertragsstaat der Konvention richten - das praktisch wichtigste und häufigste Verfahren vor dem EGMR; - Staatenbeschwerdeverfahren:
Vertragsstaaten können Verletzungen der EMRK durch einen anderen Vertragsstaat geltend machen
Daneben kann der Gerichtshof auf Ersuchen des Ministerkomitees des Europarates auch Gutachten zu Fragen der Auslegung der Konvention und ihrer Protokolle abgeben.
Wie der EGMR zusammengesetzt ist, wer welche Verfahren betreut, wann eine Beschwerde zulässig ist und wie das Verfahren im einzelnen abläuft, regeln die Artikel 19 bis 51 der EMRK und die Verfahrensordnung des Gerichtshofs.
Deutsche Richterin am EGMR ist seit April 2004 die frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht Renate Jaeger. Mehr ...
Die Urteile des EGMR binden den jeweils beteiligten Vertragsstaat, Artikel 46 Abs. 1 EMRK. Wird eine Konventionsverletzung festgestellt, ist der Staat in der Regel zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet. Außerdem kann dem Beschwerdeführer eine Entschädigung zugesprochen werden.
Bindungswirkung der Urteile
Grundsätzlich gilt: Der beteiligte Vertragsstaat ist an die
Entscheidung des EGMR gebunden - das endgültige Urteil muss
also beachtet werden. Für alle anderen Vertragsstaaten hat die
Entscheidung nur mittelbare Folgen, da sie sich bei der Auslegung
und Anwendung innerstaatlichen Rechts daran orientieren
können.
Den Vollzug der Urteile des EGMR überwacht das Ministerkomitee des Europarats. Damit ist sichergestellt, dass einem Spruch des Gerichts gegen einen Mitgliedstaat auf der politischen Ebene des Europarates so lange nachgegangen wird, bis der verurteilte Staat den Vollzug, d.h. die Befolgung des Urteils meldet. Im Falle ausbleibenden Vollzugs des Urteils wird der säumige Mitgliedstaat in der Regel durch so genannten Interimsresolutionen vom Ministerkomitee - mit der entsprechenden Öffentlichkeitswirkung - aufgefordert, das Urteil umzusetzen.
Entschädigung
Stellt der Gerichtshof einen Verstoß gegen die
Menschenrechtskonvention fest, kann er der verletzten Partei nach
Artikel 41 EMRK "eine gerechte Entschädigung" zusprechen.
Voraussetzung ist allerdings, dass eine vollständige
Wiedergutmachung durch den Vertragsstaat nicht möglich ist.
Sowohl der Ersatz materieller als auch immaterieller Schäden
ist möglich.
Die Zahl der Beschwerden zum Gerichtshof, der seit dem 1. November 1998 als ständiger Gerichtshof eingerichtet ist, steigt kontinuierlich an und liegt inzwischen bei mehr als 40.000 pro Jahr. Auch die Anzahl deutscher Fälle steigt. In den Jahren 1998 bis 2004 sind insgesamt fast 11.000 Beschwerden gegen Deutschland beim Gerichtshof erhoben worden. Der größte Teil der Beschwerden gegen Deutschland wird allerdings wegen offensichtlicher Unzulässigkeit der Bundesregierung gar nicht erst zugesandt, sondern unmittelbar vom Gerichtshof verworfen; nur etwas mehr als 1 Prozent der Fälle wird der Bundesregierung zur Stellungnahme zugestellt.
Diese Zahlen verdeutlichen den hohen Stellenwert dieses juristischen Kontrollgremiums - sie führen jedoch zunehmend zu einer Überlastung des Gerichtshofs. Um den entgegenzuwirken, haben die Mitgliedsstaaten eine Reform beschlossen, die insbesondere Verfahrensregeln modifizieren soll, aber auch die Aufgabenverteilung innerhalb des EGMR neu strukturieren wird. Mehr...
Leicht verwechselt werden kann der EGMR mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der EuGH prüft das Recht der Europäischen Union, so genanntes Gemeinschaftsrecht und ist insbesondere dafür zuständig, die Grundfreiheiten des EG-Vertrages juristisch abzusichern.
Aufbau und Struktur des EGMR, ein Merkblatt für Personen, die sich an den EGMR wenden wollen sowie ein Formular zur Einreichung einer Beschwerde beim EGMR finden Sie anbei zum Download. Außerdem können Sie die Verfahrensordnung des EGMR in deutscher und englischer Sprache herunterladen.

