Reform des EGMR

Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Europaratsmitglieder bei der Unterzeichnung von Protokoll Nr. 14

Aufgrund der ständig steigenden Anzahl von Individualbeschwerden soll der Gerichtshof durch eine Verfahrensreform entlastet und damit seine langfristige Funktionsfähigkeit gesichert werden. Die Reform soll ihm ermöglichen, zukünftig weniger Zeit für offensichtlich unzulässige Beschwerden aufzuwenden. Das Gleiche gilt für Beschwerden, die Rechtsfragen betreffen, die bereits Gegenstand einer gefestigten Rechtsprechung sind. Auch die Einführung einer neuen Zulässigkeitsvoraussetzung soll dazu beitragen, dass der Gerichtshof sich zukünftig auf die Fälle konzentrieren kann, die wichtige Probleme im Bereich der Menschenrechte aufwerfen.

Am 1. Juni 2010 ist das Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention in Kraft getreten. Das Protokoll Nr. 14 reformiert das Verfahren vor dem Gerichtshof und soll zu einer Entlastung des EGMR beitragen.

Das Protokoll sieht folgende Verfahrensänderungen vor:

  • Künftig können Einzelrichter (statt bisher ein Dreier-Richter-Ausschuss) Beschwerden für unzulässig erklären oder diese aus der Liste der anhängigen Verfahren streichen, wenn eine solche Entscheidung ohne weitere Prüfung möglich ist (Art. 7 des Protokolls).
  • Dreier-Richter-Ausschüsse dürfen künftig auch über die Begründetheit einer Beschwerde entscheiden, wenn die der Rechtssache zugrunde liegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention Gegenstand einer gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs ist (Art. 8 des Protokolls).
  • Der Gerichtshof kann künftig Beschwerden für unzulässig erklären, wenn er der Ansicht ist, dass dem Beschwerdeführer kein erheblicher Nachteil entstanden ist (Art. 12 des Protokolls).

Auch wenn diese Verfahrenserleichterungen nicht alle Probleme lösen werden, die durch die enorme Verfahrensflut hervorgerufen werden, werden sie jedoch dazu beitragen, dass der Gerichtshof deutlich effizienter arbeiten kann.