Begriff & Geschichte

Begriff & Geschichte

UN Generalversammlung
Der Begriff der Menschenrechte wird nicht einheitlich verstanden; seine genaue Definition und der Umfang der damit verbundenen Gewährleistungen unterliegen einem ständigen Entwicklungsprozess. Fest steht aber:

Menschenrechte sind Rechte, die sich aus der Würde des Menschen herleiten und begründen lassen; Rechte, die unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar sind. Sie stehen allen Menschen zu, unabhängig davon, wo sie leben und unabhängig davon, wie sie leben. Es handelt sich also um eine Art globaler Grundrechte.

Ihre Ursprünge reichen weit zurück in die Vergangenheit. Die Idee der Gleichheit der Bürger in der griechischen Polis, die Vorstellung des Mittelalters von der jeder Person eigenen Gotteskindschaft und das Naturrecht mit seiner Vision von völliger Freiheit und Gleichheit als menschlichem Urzustand gehören zu ihren Wurzeln. Die Bill of Rights und die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika sowie die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die französische Nationalversammlung von 1789 sind wichtige Schritte in der Entwicklung der Menschenrechte. Doch erst in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts begann ein umfassender Prozess der Normierung dieser Ideen auf internationaler Ebene mit entscheidenden Veränderungen für das Verständnis von Menschenrechten: Nicht mehr allein der Nationalstaat muss Rechte des einzelnen garantieren - in gewissen Umfang sind nunmehr auch völkerrechtliche Verbindungen wie die Vereinten Nationen oder der Europarat zuständig, indem sie Menschenrechtsschutz in den Nationalstaaten kontrollieren.

Menschenrechte in Deutschland
Menschenrechtspolitik ist jedoch auch heute nicht allein Sache internationaler Organisationen. Effektiver Menschenrechtsschutz beginnt zu Hause, im eigenen Land. Deshalb spielen Menschenrechte in der verfassungsrechtlichen Ordnung Deutschlands eine ganz besondere Rolle:

"Artikel 1 Grundgesetz (GG)
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

Der Katalog der Grundrechte, der sich am Anfang des Grundgesetzes findet, enthält eine ganze Reihe allgemeiner Menschenrechte - also Rechte, auf die sich jedermann berufen kann, unabhängig von Nationalität oder Herkunft: das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Abs. 1), das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2), das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (Artikel 4) oder das Recht der freien Meinungsäußerung (Artikel 5 Abs. 1). Damit entsprechen die Grundrechte zum Teil den auf internationaler Ebene geschützten Menschenrechten. Zum Teil gehen sie - wie das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen und das Asylrecht zeigen - über die international normierten Rechte, beispielsweise über den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hinaus.

Die Grundrechte binden alle staatliche Gewalt: Der Gesetzgeber muss sie beim Erlass, die Verwaltung bei der Anwendung und die Gerichte bei der Auslegung von Gesetzen beachten, Artikel 1 Abs. 3 GG. Korrespondierend zu dieser Verpflichtung des Staates haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, von einem Gericht überprüfen zu lassen, ob ihre Rechte hinreichend gewährleistet werden - ein wichtiges Instrument des Grundrechtsschutzes ist die Verfassungsbeschwerde nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG. Danach kann sich jedermann an das Bundesverfassungsgericht mit der Behauptung wenden, durch die öffentliche Gewalt in seinen durch das Grundgesetz gewährleisteten Grundrechten oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 GG enthaltenen Rechte verletzt zu sein. Mit diesem außerordentlichen Rechtsbehelf können grundsätzlich alle Hoheitsakte der gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt angefochten werden. Die Verfassungsbeschwerde dient ausschließlich dem Schutz der Grundrechte und der diesen gleichstehenden Verfassungsrechte.

Internationale Menschenrechtspolitik
Das Bekenntnis des Grundgesetzes zu den Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft beinhaltet aber nicht nur die Bindung an die Menschenrechte im eigenen Land, sondern auch die rechtliche Verpflichtung Deutschlands, weltweit dazu beizutragen, dass Menschenrechte verwirklicht werden.

Dem Bekenntnis des Grundgesetzes zu den Menschenrechten entspricht, dass die Bundesrepublik Deutschland die zentralen internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert hat - auf europäischer Ebene innerhalb des Schutzsystems Europarat und auf internationaler Ebene innerhalb des Schutzsystems Vereinte Nationen. Die in den menschenrechtlichen Konventionen des Europarats und der Vereinten Nationen kodifizierten Rechte sind nicht nur durch die Ratifikation innerstaatlich bindend geworden. Durch die Regelung in Artikel 25 GG erzeugen sie, soweit sie als allgemeine Regeln des Völkerrechts verstanden werden können, unmittelbar Rechte und Pflichten. Die internationalen Instrumente des Menschenrechtsschutzes geben außerdem wichtige Anregungen und Impulse für die nationale Gesetzgebung; sie sind bei der Auslegung des Grundgesetzes, bei Bestimmung von Inhalt und Reichweite des Rechtsstaatsprinzips und der Grundrechte und bei der Auslegung des einfachen Rechts zu berücksichtigen.

Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsangelegenheiten

Deutsches Institut für Menschenrechte
Um dem Menschenrechtsschutz auch auf anderen Ebenen entsprechendes Gewicht zu verleihen, hat sich der Deutsche Bundestag im Dezember 2000 einstimmig für die Gründung eines unabhängigen Instituts für Menschenrechte ausgesprochen, das als Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) im Frühjahr 2001 seine Arbeit aufgenommen hat.