Inhalt
Berichte der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
Mit den vorliegenden, unter Federführung des Auswärtigen
Amts erstellten Berichten kommt die Bundesregierung mehreren
Beschlüssen des Deutschen Bundestages nach:
- Im Dezember 1986 forderte der Deutsche Bundestag einstimmig die Bundesregierung dazu auf, das Parlament mindestens einmal in jeder Legislaturperiode über die Lage der Menschenrechte in der Welt zu informieren.
- Mit Beschluss vom 5. Dezember 1991 änderte das Parlament diesen Auftrag ab seither ist die Bundesregierung in der Pflicht, den Deutschen Bundestag mindestens alle zwei Jahre in möglichst gleichen Abständen konkret über ihre Menschenrechtspolitik zu unterrichten.
Der Bericht behandelt nicht mehr allein die Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen, sondern darüber hinaus die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung in anderen Politikbereichen, was sich auch im Titel niederschlägt.


