EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte


Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), zu deren Ratifikation jeder Mitgliedstaat des Europarates verpflichtet ist, sieht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einen ständigen internationalen Spruchkörper vor.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der EGMR setzt sich aus Richterinnen und Richtern aus allen Vertragsstaaten zusammen und spricht in Individualbeschwerdeverfahren und Staatenbeschwerdeverfahren Recht.

Rechtsprechung des EGMR

Eine ganze Reihe von Entscheidungen des EGMR – etwa das so genannte „Caroline-Urteil“ – haben den EGMR in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Wir haben für Sie eine Sammlung wichtiger Urteile und Verfahren zusammengestellt.

Außerdem bieten wir Ihnen unseren jährlichen Bericht über die Rechtsprechung des EGMR in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zum Download an.

Reform des EGMR

Aufgrund der ständig steigenden Anzahl von Individualbeschwerden ist der Gerichtshof überlastet. Durch die Verfahrensreform soll der Gerichtshof entlastet und damit seine langfristige Funktionsfähigkeit gesichert werden. Die Reform soll ihm ermöglichen, z