Europarat

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Der Europarat mit seinen mittlerweile 47 Mitgliedstaaten hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1949 für die Förderung der Menschenrechte, pluralistischer Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit eingesetzt und entsprechende Leitlinien für ein demokratisches Europa geschaffen.

Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Weiterentwicklung des Menschenrechtsschutzes sowie die Heranführung der neuen Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa an die bestehenden Institutionen und Strukturen.

Durch umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsprogramme, die teilweise gemeinsam mit der Europäischen Union (EU) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) durchgeführt werden, fördert der Europarat den demokratischen Reformprozess und die Angleichung der rechtlichen Standards.

Allgemeine Informationen

Zu den grundlegenden der inzwischen 195 vom Europarat verabschiedeten völkerrechtlich verbindlichen Konventionen zählen vor allem die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und die Europäische Sozialcharta.

Juristische und politische Kontrollmechanismen

Mit der Europäischen Kommission gegen Rassissmus und Intoleranz (ECRI) hat der Europarat 1993 ein unabhängiges Gremium ins Leben gerufen, das über die Einhaltung der Menschenrechte wacht, wenn es um Fragen von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Intoleranz und Rassismus geht.