Handels- und Wirtschaftsrecht

Handels- und Wirtschaftsrecht

Allgemeine Informationen

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Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Privat-(Zivil)rechts, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens eines der beteiligten Rechtssubjekte.

Das Handelsrecht ist kein vollständiges eigenes Recht, sondern enthält ergänzende Vorschriften zu den allgemeinen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das heißt, die Vorschriften des BGB gelten für Kaufleute nur subsidiär. Das Handelsrecht trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung: Hohes Maß an Eigenverantwortung des Handelnden, etwa durch Vertragsstrafen (§ 348 HGB) und Formfreiheit (§ 350 HGB), Entgeltlichkeit auch ohne besonderer Vereinbarung (§ 353 HGB), Einbeziehung von Handelsbräuchen (§ 346 HGB), zügige Abwicklung, etwa durch das Erfordernis der unverzüglichen Mängelrüge (§ 377 HGB), sowie Rechtsklarheit und Publizität (§§ 5, 15 HGB). Die deutsche Kodifikation des Handelsrechts im engeren Sinn findet sich zu wesentlichen Teilen im Handelsgesetzbuch (HGB). Hinzu kommen Nebengesetze wie Wechselgesetz und Scheckgesetz, der gewerbliche Rechtsschutz und das Gesellschaftsrecht.

Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik. Das Wirtschaftsrecht besteht aus drei Elementen, dem Wirtschaftsverfassungsrecht, dem Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem Wirtschaftsprivatrecht. Grundsätzlich sieht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) keine ausdrücklich bestimmte Wirtschaftsform für die Bundesrepublik Deutschland vor. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist daher das Grundgesetz wirtschaftpolitisch neutral und wird nur durch die Verfassungsprinzipien des Rechts- und Sozialstaats, der Grundrechte und der Demokratie gebunden.

Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet

Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Unser Leitfaden klärt über diese Fragen auf und hilft Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten.

Bilanzrecht

Unter Bilanzrecht versteht man allgemein die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Aufstellung und den Inhalt eines Jahresabschlusses regeln, insbesondere die Buchführung und die Aufstellung der Bilanz.

Corporate Governance

Corporate Governance bedeutet wörtlich übersetzt „Unternehmensregierung“. Durch die Befolgung von Corporate Governance Grundsätzen soll eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und –kontrolle gewährleistet werden.

Unternehmensregister

Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 wurde auf Grundlage von § 8b HGB in der Fassung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ein „Unternehmensregister“ eingerichtet, über das alle wesentlichen Unternehmensdaten (z.B. Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen) zentral zum Online-Abruf bereit gestellt werden.

Urheberrecht

Als Urheberrecht bezeichnet man die Gesamtheit der Rechtssätze, die ein individuelles geistiges Werk schützen.
Ein Patent ist das vom Staat erteilte ausschließliche Recht, eine Erfindung zu benutzen.

Produktpiraterie

Der Schutz von Innovationen durch die Rechte des geistigen Eigentums, wie das Patentrecht, das Markenrecht und das Urheberrecht, ist nur dann wirksam, wenn gegen Verletzungen dieser Schutzrechte effektiv vorgegangen werden kann. Neben den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums muss ihre Durchsetzung treten.

Patente

Ein Patent ist das vom Staat erteilte ausschließliche Recht, eine Erfindung zu benutzen. Somit ist es Dritten verboten, das geschützte Erzeugnis herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu besitzen.

Geschmacksmusterrecht

Am 1. Juni 2004 trat das Geschmacksmusterreformgesetz in Kraft. Mit diesem Reformgesetz wurde das älteste der in Deutschland geltenden Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes in seiner bis dahin an das Urheberrecht angelehnten Grundkonzeption grundlegend verändert.

Seehandelsrecht

Versicherungsrecht

Mit dem Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts wurde zum 1. Januar 2008 das Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahr 1908 abgelöst. Ziel der Reform war es, die Rechte der Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherern in vielen Bereichen erheblich zu stärken und die Transparenz im gesamten Versicherungsrecht zu verbessern.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von privatrechtlichen Gesellschaften. Im deutschen Gesellschaftsrecht gilt dabei einen sog. „numerus clausus“ der Gesellschaftsformen, d.h., die möglichen Gesellschaftsformen nach deutschem Recht sind im Gesetz abschließend aufgezählt.

UWG

Das Bundeskabinett hat am 21. Mai 2008 einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Das Gesetz gibt den Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Rechtssicherheit, u.a. wird es eine „Schwarze Liste“ von unlauteren Geschäftspraktiken geben.

Wertpapierrecht

Wertpapiere sind verbriefte private Rechte. Wertpapiere haben eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung: In Deutschland werden Wertpapiere im Gesamtwert von mehr als 2 Billionen Euro verwahrt (Stand Dezember 2007; Quelle: Statistik der Deutschen Bundesbank).

VW-Gesetz

Am 11. Dezember 2008 ist das geänderte VW-Gesetz in Kraft getreten. Dadurch wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2007 umgesetzt, das hohe Wellen geschlagen hat.

Insolvenzrecht

Unter Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person verstanden. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen: insolvens, "nicht-lösend", hier im Sinne von: "die Schulden nicht einlösen können".