Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren

Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren

Eine Hand mit Gummihandschuh, die eine Probe in der Hand hält - ©iStockphoto.com/dra_schwartz

Das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" ist am 1. April 2008 in Kraft getreten. Damit ist es nunmehr möglich, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft feststellen zu lassen. Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er auch der biologische Vater ist. Das Kind möchte wissen, von wem es abstammt, und zuweilen möchte auch die Mutter Klarheit schaffen. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar 2007 entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt.

Mit dem Gesetz wird das Verfahren für alle Beteiligten - also Vater, Mutter und Kind - erleichtert.

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