Patentrechtsmodernisierung

Patentrechtsmodernisierung

Glühbirne mit grünem Hintergrund - ©iStockphoto.com/skodonnell

Der Deutsche Bundestag hat am 28. Mai 2009 ein Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen, das am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Das Gesetz vereinfacht die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof in Patent- und Markensachen. Im Arbeitnehmererfindungsrecht werden Verfahrensregelungen modernisiert und überflüssige oder unzweckmäßige Regelungen aufgehoben.

Der Gesetzentwurf (Bundestags-Drucks. 16/11339) wurde am 22. Januar 2009 in erster Lesung im Bundestag behandelt (Protokoll der Plenardebatte vom 22. Januar 2009) und am 28. Mai 2009 vom Deutschen Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beschlossen. Das Gesetz wurde am 4. August 2009 verkündet und trat am 1. Oktober 2009 in Kraft.