Täter-Opfer-Ausgleich

Täter-Opfer-Ausgleich: Bundesjustizministerium legt neuen Bericht zur TOA-Statistik vor

Am 22. Oktober 2008 hat das Bundesministerium der Justiz einen neuen Bericht zum Täter-Opfer-Ausgleich vorgelegt. Er enthält die Ergebnisse der "Täter-Opfer-Ausgleichsstatistik" für die Jahre 2003 bis 2005.

Grundidee des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, Konflikte die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, unmittelbar mit den Beteiligten beizulegen. Tätern und Opfern wird die Gelegenheit gegeben, den Konflikt zu klären und verursachte Schäden auszugleichen.

Aus dem Bericht lässt sich unter anderem ablesen, auf wessen Anregung hin, wie häufig und im Zusammenhang mit welchen Straftaten ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden hat. Nach der umfangreichen Bilanz aus dem Jahr 2005 - über die Entwicklung des TOA in den Jahren 1993 bis 2002 - werden jetzt die Ergebnisse für die Jahre 2003 bis 2005 vorgelegt.

Hiernach zeigt sich: Der Täter-Opfer-Ausgleich kommt nach wie vor ganz überwiegend im Ermittlungsverfahren auf Initiative der Staats- und der Amtsanwaltschaften zu Stande. Er findet bei einer größeren Bandbreite von Delikten Anwendung, vor allem aber im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten: Deren Anteil ist auf etwa die Hälfte leicht angestiegen. Die Mitwirkungsbereitschaft der Geschädigten hat sich - nach steter Abnahme seit 1996 - im Berichtszeitraum auf 50% bis 60% eingependelt, bei den Beschuldigten liegt die Zustimmungsquote bei etwa 75%.

Im untersuchten Zeitraum konnte in über 80% der Fälle, in denen es zu Ausgleichsbemühungen kam, eine einvernehmliche, abschließende Regelung getroffen werden. Zu ca. 90% wurden die vereinbarten Leistungen von dem Beschuldigten vollständig oder teilweise erfüllt. Ganz überwiegend wurden die Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Der Bericht bestätigt erneut, dass sich der Täter-Opfer-Ausgleich bewährt hat. Er ist als mögliche Reaktion, vor allem für den Bereich der leichten und mittleren Kriminalität, aus dem heutigen strafrechtlichen Sanktionssystem nicht mehr wegzudenken. Die Opferinteressen erscheinen hinreichend gewahrt, was sich aus den hohen Zahlen sowohl hinsichtlich der Mitwirkungsbereitschaft der Geschädigten als auch hinsichtlich der getroffenen einverständlichen Regelungen nach Ausgleichsbemühungen ergibt. Dieses gilt sowohl für den Bereich der Jugend- als auch für den der Erwachsenenkriminalität.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist seit dem 1. Dezember 1990 im Jugendstrafrecht und seit dem 1. Dezember 1994 im allgemeinen Strafrecht gesetzlich normiert. Seit dem 28. Dezember 1999 ist er auch im Strafverfahrensrecht verankert: Nach § 155a StPO sollen die Staatsanwaltschaft und das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeiten prüfen, einen Ausgleich zwischen Beschuldigtem und Verletztem zu erreichen. In geeigneten Fällen sollen sie darauf hinwirken, einen Ausgleich zwischen ihnen zu erreichen, allerdings nicht gegen den ausdrücklichen Willen des Verletzten.