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Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, anlässlich der Festnahme von drei ukrainischen Staatsangehörigen wegen mutmaßlicher Agententätigkeit zu Sabotagezwecken im Auftrag russischer staatlicher Stellen

An der Spitze des Ministeriums steht die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig. Die Ministerin wirkt im Kabinett, zusammen mit dem Bundeskanzler und den anderen Ministerinnen und Ministern, an den Entscheidungen der Bundesregierung mit und trägt die politische Verantwortung für das BMJV. Gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin, Anette Kramme und dem Parlamentarischen Staatssekretär, Frank Schwabe, bildet sie die neue Hausleitung.

Die Grundrechte sind der Grundstein unseres demokratischen Rechtsstaates. Der Staat ist durch unsere Verfassung an Recht und Gesetz gebunden. In unserem Land gab es noch nie so viel Freiheit und Selbstbestimmung wie seit der Verkündung unseres Grundgesetzes.
Das Grundgesetz als unsere Verfassung ist das grundlegende, fundamentale Gesetz. Dort stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in unserem Staat. Die Verfassung ist allen anderen Gesetzen übergeordnet. Kein anderes Gesetz darf gegen sie verstoßen.
Das Rechtsstaatsprinzip ist ein elementares Prinzip des Grundgesetzes. Es ist allerdings nicht in einem einzigen Satz im Grundgesetz niedergeschrieben, sondern ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften des Grundgesetzes. Als zentrale Vorschrift hierfür wird Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes angesehen, der festschreibt, dass alle Staatsgewalt rechtlich gebunden ist.