
Anlässlich der Ersten Lesung des Regierungsentwurfs am 13.05. zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a Strafgesetzbuch – StGB) im Deutschen Bundestag äußert sich Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann wie folgt: „Sachliche Informationen machen nicht einen Abbruch der Schwangerschaft wahrscheinlicher, sondern die Entscheidung der Frau informierter. Qualifizierten Ärztinnen und Ärzten ist es verboten, sachlich über Methoden und Risiken eines Schwangerschaftsabbruches aufzuklären. Das ist eine unlogische Ungerechtigkeit, die wir mit der Aufhebung des § 219a StGB beenden werden.“ 13. Mai 2022