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Aktuelle Inhalte des BMJ

Unsere Schwerpunkte:

Verlängerung der Mietpreisbremse

Thema: Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. Zudem sollen künftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sein, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden. Das sieht ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor. „Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter brauchen zügig Planungssicherheit, wie es mit der Mietpreisbremse weitergeht. Ich halte eine Verlängerung bis 2029 für richtig. Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde dieser Schritt vereinbart. Und es entspricht auch meinem Verständnis von verantwortungsvoller Politik, die Mietpreisbremse noch einmal zu verlängern“, erklärt Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing. Zudem betont er, dass die Mietpreisbremse allein das Problem der hohen Mieten nicht lösen kann und deshalb der Neubau von Wohnungen Priorität der Wohnungspolitik bleiben muss.

Mehr Geld für Betreuer und Vormünder

Thema: Im Kabinett beschlossen

Berufliche Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten. Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden. Das sieht eine von Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. „Eine umfassende Reform der Vormünder- und Betreuervergütung ist überfällig. Ich setze mich dafür ein, dass der Bundestag eine solche Reform noch vor der Bundestagswahl beschließt. Denn es ist im Interesse von uns allen, dass Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder eine angemessene Bezahlung oder Aufwandsentschädigung erhalten. Alle Menschen können schließlich in eine Lage geraten, in der sie auf eine rechtliche Betreuung angewiesen sind“, betont Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing.

Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden. Damit soll den gestiegenen Personal- und Sachkosten von Rechtsanwaltskanzleien Rechnung getragen werden. Unter anderem sollen auch die Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Dies sieht eine vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. „Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren wollen wir die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern - und damit zugleich den Rechtsstaat stärken“, erklärt Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing.

Seit 75 Jahren garantiert das Bundesministerium der Justiz als Haus für Recht und Freiheit die Rechtsstaatlichkeit sowie den Schutz der Grundrechte. Und hat so die politische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland entscheidend mitgeprägt. Zu diesem Jubiläum haben wir eine Ausstellung konzipiert, die die bewegte Geschichte des Hauses schlaglichtartig nachzeichnet und für die Öffentlichkeit zugänglich macht.

Meldung , 22. November 2024

Neuregelung zum Ausschluss vom Schöffenamt

Thema: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden, sollen künftig als Schöffen ausgeschlossen werden. Diese und weitere Neuregelungen sieht ein vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf vor. Bisher wurden Personen erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten vom Schöffenamt ausgeschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass diejenigen, die in einem Rechtsstaat Recht sprechen, sich diesem auch verpflichtet fühlen. Dies muss auch für Schöffen gelten.

Unser Rechtsstaat - Entdecke das Grundgesetz in deinem Alltag!

www.unserRechtsstaat.de

Die Grundrechte sind der Grundstein unseres demokratischen Rechtsstaates. Der Staat ist durch unsere Verfassung an Recht und Gesetz gebunden. In unserem Land gab es noch nie so viel Freiheit und Selbstbestimmung wie seit der Verkündung unseres Grundgesetzes.

Textbaustein , 22. Mai 2024

Das Grundgesetz als unsere Verfassung ist das grundlegende, fundamentale Gesetz. Dort stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in unserem Staat. Die Verfassung ist allen anderen Gesetzen übergeordnet. Kein anderes Gesetz darf gegen sie verstoßen.

Textbaustein , 22. Mai 2024

Das Rechtsstaatsprinzip ist ein elementares Prinzip des Grundgesetzes. Es ist allerdings nicht in einem einzigen Satz im Grundgesetz niedergeschrieben, sondern ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften des Grundgesetzes. Als zentrale Vorschrift hierfür wird Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes angesehen, der festschreibt, dass alle Staatsgewalt rechtlich gebunden ist.

Textbaustein , 22. Mai 2024

Publikationen

Was bedeutet eine rechtliche Betreuung für mich? Wo kann ich die wesentlichen Informationen dazu erhalten? Wann benötige ich einen Betreuer, wie vermeide ich eine Betreuung durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht?

Broschüren , 16. März 2023 , Verfügbar auf: Deutsch

Sie finden in dieser Broschüre Hilfestellung für Fragen, die sich aufgrund einer Krankheit, als Folge eines schweren Unfalls oder am Ende des Lebens stellen können. Welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe wünschen wir im Fall der Fälle?

Broschüren , 01. November 2024 , Verfügbar auf: Deutsch

Wie und worüber muss Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aufklären? Wer entscheidet über die Therapie? Und was gehört in die Patientenakte? - diese und viele weitere Fragen werden im Ratgeber Patientenrechte einfach und verständlich beantwortet.

Broschüren , 01. Januar 2024 , Verfügbar auf: Deutsch

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