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Völkerstrafrecht

Durch Russlands schrecklichen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist das Völkerstrafrecht einmal mehr in den Fokus der internationalen Gemeinschaft gerückt. Das Völkerstrafrecht umfasst alle völkerrechtlichen Normen, welche die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Einzelpersonen für die Begehung von Völkerrechtsverbrechen regeln. Deutschland nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters. Derzeit arbeitet das BMJ daran, das nationale Völkerstrafrecht weiterzuentwickeln. Ziel dieser Reform ist es insbesondere Opferrechte zu stärken, Strafbarkeitslücken zu schließen und die Breitenwirkung der Urteile zu verbessern.

Merkblatt für ukrainische Opfer einer Straftat nach dem Völkerstrafgesetzbuch

Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Oft weiß man danach nicht, was man machen soll. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, wo Sie in dieser Situation Hilfe finden und welche Rechte Sie haben.

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