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Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Forschung und Förderung

01. März 2024

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) ist eine gemeinnützige und rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Die Arbeit der BMH stützt sich auf die drei Pfeiler Forschung, Bildung und Erinnerung. Die Stiftung erinnert mit ihren Projekten an Magnus Hirschfeld und die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller. Sie initiiert und fördert Bildungs- und Forschungsprojekte zu aktuellen oder wenig erforschten queeren Themen mit dem Ziel, einer gesellschaftlichen Diskriminierung von queeren Personen in Deutschland entgegenzuwirken. Der Begriff „queer“ steht dabei für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und weitere Menschen, die außerhalb von heterosexuellen, zwei- oder cisgeschlechtlichen Vorstellungen leben. Zudem ist es Ziel der Stiftung, die Akzeptanz von Menschen mit einer nicht-heterosexuellen Orientierung in der Gesellschaft insgesamt zu fördern; gleiches gilt für Menschen, die sich nicht ausschließlich als Mann oder Frau definieren. Um ihre Ziele zu erreichen, geht die BMH auch Kooperationspartnerschaften mit anerkannten Einrichtungen und Universitäten ein. Im Rahmen ihres Forschungs- und Bildungsprogramms vergibt die BMH regelmäßig Fördergelder an zahlreiche Projekte der Zivilgesellschaft.

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Quelle: Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Den Vorsitz im Kuratorium der Bundesstiftung hat der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann inne. Benannt wurde die Stiftung nach dem Berliner Arzt und Sexualwissenschaftler Dr. Magnus Hirschfeld (1868 - 1935), der sich neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit auch als Streiter für die Rechte der Homosexuellen profiliert hat. Die BMH wurde am 27. Oktober 2011 von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, errichtet.

Die Stiftungsarbeit der BMH wird aus den Erträgen des Grundstockvermögens finanziert. Daneben erhält die Bundesstiftung seit dem Jahr 2017 eine institutionelle Förderung aus dem Haushalt des Bundesministeriums der Justiz, die mittlerweile einen höheren sechsstelligen Betrag umfasst.

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