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Weimarer Republik e.V.

Der Verein „Weimarer Republik e.V.“ pflegt die Erinnerung an Deutschlands erste Demokratie. Zur Vorbereitung des 100. Jubiläums von Republik und Demokratie fördert das BMJ den Verein.

Forschung und Förderung

23. Januar 2023

Frauenwahlrecht und 8-Stunden-Tag, sozialer Rechtsstaat und die Farben „Schwarz-Rot-Gold“ - vieles von dem, was heute für uns selbstverständlich ist, verdanken wir der Weimarer Republik. Die Männer und Frauen, die sich 1918 unter schwierigen Umständen für Deutschlands erste Demokratie engagierten, sind heute unserer Erinnerung wert.

Am 9. November 1918 wurde in Deutschland die Republik ausgerufen. Im Februar 1919 trat in Weimar die Nationalversammlung zusammen, die erste deutsche Volksvertretung, die von Männern und Frauen frei gewählt wurde. Kaiser und Monarchie hatten Deutschland in den mörderischen 1. Weltkrieg geführt, Republik und Demokratie mussten die Folgen davon bewältigen.

Die Nationalversammlung schuf erstmals eine demokratische Verfassung, in der die Macht nicht bei Kaiser und Eliten, sondern bei gewählten Volksvertretern lag. Sie verankerte Grundrechte, wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Sie beendete die Benachteiligung von Frauen und die Diskriminierung von religiösen Minderheiten.

Die Weimarer Republik wurde von den Werten geprägt war, die uns auch heute wichtig sind: Demokratie, Gleichberechtigung, Vielfalt, ein moderner Sozialstaat. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz pflegt die Erinnerung an Deutschlands erste Demokratie. Denn ihr Schicksal ist ein Lehrstück dafür, wie wichtig demokratisches Engagement ist.

Das BMJ fördert den Verein „Weimarer Republik e.V.“ mit Sitz in Weimar und dessen Ausstellung „Die Weimarer Republik: Deutschlands erste Demokratie“ Das Ministerium knüpft damit an, an die Veranstaltung einer verfassungspolitischen Tagung zum 90. Jahrestag der Weimarer Verfassung in Weimar und seine Förderung der Herausgabe der Gesammelten Schriften von Hugo Preuß (1860-1925), dem jüdischen Staatsrechtler, der zum „Vater der Weimarer Verfassung“ wurde.

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