Das BMJV begrüßt die Bewerbung von Referendarinnen und Referendaren mit einer Schwerbehinderung im Sinne des § 2 SGB IX. Das Ministerium ist weitgehend barrierefrei ausgestattet.
Diversität und Chancengleichheit sind wichtige Bestandteile der Personalpolitik des Bundesministeriums der Justiz. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrer Einwanderungsgeschichte, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Ihrer kulturellen oder sozialen Herkunft oder Ihrer geschlechtlichen Orientierung. Die Auswahl wird aufgrund der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung getroffen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat sich die berufliche Förderung von schwerbehinderten Menschen zum Ziel gesetzt. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Das Ministerium ist weitgehend barrierefrei ausgestattet.
Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass angesichts der Raumsituation im BMJV verfügbare Plätze nur in beschränktem Umfang zur Verfügung stehen.
Hinweis:
Im Jahr 2025 sind unsere Plätze belegt. Im Jahr 2026 sind die Plätze bis einschließlich Januar belegt.
Einsatzbereiche
Die Ausbildung erfolgt alternativ in den Abteilungen
- Rechtspflege (R)
- Bürgerliches Recht (I)
- Strafrecht (II)
- Handels- und Wirtschaftsrecht (III)
- Verfassungs- und Verwaltungsrecht; Völker- und Europarecht (IV)
- Abteilung D - Bessere Rechtsetzung; Digitale Gesellschaft und Innovation; Europaangelegenheiten und internationale Zusammenarbeit
- Abteilung L - Politische Steuerung und Kommunikation
- Büro der Staatssekretärin
- Eine Ausbildung ist auch in einzelnen Referaten der Abteilung Z (Justizverwaltung) möglich.
Eine nähere Beschreibung des Aufgabenzuschnitts der einzelnen Abteilungen sowie die dazugehörigen Referate finden Sie hier.
Voraussetzungen
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die Interesse an der Ableistung einer Ausbildungsstation im BMJV haben, sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Erstes Juristisches Staatsexamen mit Prädikat (mindestens "vollbefriedigend")
- Interesse an einer aktiven Mitarbeit bei den Gesetzesvorhaben in den Fachabteilungen des BMJV
Bewerbungsverfahren
Fügen Sie Ihrem Bewerbungsschreiben bitte folgende Bewerbungsunterlagen als eine zusammengefasste PDF-Datei (max. 15 MB) bei:
- tabellarischen Lebenslauf
- Zeugniskopien (Reifezeugnis, Examenszeugnis und - soweit vorhanden - bereits erteilte Stations- sowie Arbeitsgemeinschaftszeugnisse)
- Kopie der Urkunde zur Ernennung zum Referendar beziehungsweise verbindliche Zusage für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (kann auch nachgereicht werden)
Bitte teilen Sie mit, in welcher Abteilung (gegebenenfalls welchem Referat - siehe Organisationsplan) Sie gerne eingesetzt werden möchten.
Bewerbungen sollten spätestens acht Monate vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden.
Bewerbungen senden Sie bitte per E-Mail an: bewerbung-za3@bmj.bund.de
oder per Post an:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Referat Z A 3 -
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Bewerbungsverfahren
Im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren werden ausschließlich solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die für das konkrete Auswahlverfahren erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie hier.