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Rechtsprechung

Die Rechtsprechung ist zentrale Aufgabe von Gerichten. Bei Rechtsstreitigkeiten entscheiden allein die Gerichte verbindlich darüber, was „Recht“ ist. Richterinnen und Richter sind nach dem Grundgesetz unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie müssen sich bei ihrer Entscheidung also an das Gesetz halten.

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