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Der Bund und die Länder

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes). Das bedeutet, dass die Bundesrepublik in Bund und Länder gegliedert ist (Bundesstaatsprinzip). Bund und Länder haben hierbei eigene Zuständigkeiten und Aufgaben, die im Grundgesetz geregelt sind.

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