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Eine Grafik mit dem durchgestrichenen Wort Eine Grafik mit dem durchgestrichenen Wort Quelle: BMJ

Bürokratieabbau

Mehr Effizienz. Mehr Entlastung.

Deutschland leidet unter einem Bürokratie-Burnout. Wir sorgen für weniger Zettel und mehr Wirtschaft. Zum 1. Januar 2025 treten wichtige Maßnahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) in Kraft, die die Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger entlasten.

Das BEG IV ist Teil des Meseberger Entlastungspakets der Bundesregierung. Mit diesem Paket entlasten wir unsere Betriebe um gut 3,5 Milliarden Euro pro Jahr. Es ist das größte Bürokratieabbau-Programm in der Geschichte unseres Landes. Zugleich ist klar: Weitere Fortschritte beim Bürokratieabbau sind bitter nötig. Deshalb werden wir den eingeschlagenen Weg zu weniger Bürokratie konsequent weitergehen. Künftig soll es jedes Jahr ein Bürokratieentlastungsgesetz geben.

Nationale Maßnahmen allein reichen allerdings nicht aus. Mehr als die Hälfte der Bürokratielasten kommen aus der EU. Deshalb haben wir zusammen mit Frankreich eine europäische Entlastungsinitiative gestartet. Ziel ist es, durch einen europäischen Bürokratiekosten-TÜV für Transparenz und damit Verbesserungen zu sorgen. Und die neuen Berichtspflichten auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren.

Zum Beispiel
ändern wir das

Hotelmeldepflicht

Die Hotelmeldepflicht wird abgeschafft und das lästige Ausfüllen von Meldescheinen für deutsche Staatsangehörige entfällt:
• ca. 62 Mio. Entlastung pro Jahr
• fast 3 Mio. Stunden weniger Zettelausfüllen pro Jahr

Aufbewahrungsfristen

Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z. B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.
• Entlastungsvolumen:
ca. 625 Mio. pro Jahr

Schriftformerfordernisse

Etliche Schriftformerfordernisse passen nicht ins digitale Zeitalter. Deshalb stufen wir in vielen Fällen auf die Textform (z. B. E-Mail) herunter. Beispielsweise wird der Arbeitsvertrag vollständig digital.

Schwellenwerte

Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht haben wir
um rund 25 % angehoben:
• Entlastungsvolumen: ca. 650 Mio.

Vollmachtsdatenbank

Künftig müssen Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr zahlreiche Vollmachten für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen – eine Datenbank ermöglicht die elektronische Eintragung einer Generalvollmacht.
• ca. 200 Mio. pro Jahr Entlastung für die Wirtschaft, für die Verwaltung
rund 40 Mio.

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