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Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion

Das BMJ ist verantwortlich für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung einschließlich der gesetzestechnischen und dokumentationsgeeigneten Gestaltung des Bundesrechts. Es ist zudem zuständig für die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesministerien sowie für die Gesetzesredaktion, d.h. für eine verständliche Gesetzessprache.

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