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Frühe Beteiligung und Evaluierung

Gutes Recht zeichnet sich dadurch aus, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und Expertinnen und Experten frühzeitig in die Gesetzgebung eingebunden werden. Durch die Evaluierung von Regelungsvorhaben soll ermittelt werden, ob Gesetze und Rechtsverordnungen wie beabsichtigt wirken oder aber unvorhergesehene Nebenwirkungen oder Kosten entstehen.

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