Das BMJ ist innerhalb der Bundesregierung hauptverantwortlich („federführend“) für die Rechtsetzung in den besonders traditionsreichen Bereichen Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Prozessrecht. Die diese Rechtsbereiche betreffenden Gesetze und Verordnungen werden also vom BMJ entworfen; diese Entwürfe unterliegen der Rechtsprüfung durch das (hauseigene) Referat „Rechtsprüfung; Gesetzesredaktion“.
Die Rechtsprüfung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller anderen Bundesministerien wird durch verschiedene Referate des BMJ durchgeführt, die – im Wesentlichen den Ressortzuständigkeiten entsprechend – auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert sind („Mitprüfungsreferate“ bzw. „Spiegelreferate“).
2.1. Rechtssystematik
Die Rechtssystematik betrifft insbesondere die Frage, ob sich das neu zu schaffende Recht widerspruchsfrei in die bestehende Rechtsordnung einfügen wird. Sie setzt dabei schon bei der Frage an, ob die geplante Regelung in dem vorgesehenen Umfang notwendig ist, um das angestrebte Regelungsziel zu erreichen. Ziel der rechtssystematischen Prüfung ist eine Rechtsvorschrift, die mit der bestehenden Rechtsordnung im Einklang steht. Es geht somit um die Beziehung eines Entwurfs sowohl zum höherrangigen Recht (sog. vertikale Prüfung) als auch um die Beziehungen des Entwurfs zu gleichrangigem und niederrangigem Recht (sog. horizontale Prüfung). Hier spielen unter vielen anderen Aspekten die Vermeidung doppelter bzw. widersprüchlicher Regelungen, die einheitliche Begriffsverwendung, klare Bezugnahmen und sachgerechte Regel-Ausnahme-Verhältnisse eine Rolle.
2.2. Rechtsförmlichkeit
Die Rechtsförmlichkeit betrifft die formale Gestaltung von Rechtsvorschriften und ist damit ein elementarer Baustein der Rechtsetzung.
Das BMJ gibt das Handbuch der Rechtsförmlichkeit (HdR) heraus, das Empfehlungen zu Form und Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen der Bundesministerien enthält und damit das zentrale legistische Werkzeug für die Erstellung sowie Prüfung von Gesetz- und Ver-ordnungsentwürfen darstellt. Die Empfehlungen beruhen auf rechtlichen Vorgaben und auf praktischen Erfahrungen aus der Rechtsetzungstätigkeit des Bundes. Das HdR wird nicht nur von den Bundesministerien verwendet, sondern auch von einigen Bundesländern und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Recht setzen. Es wird ferner von anderen Staaten genutzt, weswegen es in acht Sprachfassungen vorliegt.
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24. November 2023