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Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion: Prüfung von Rechtsvorschriften auf Rechtssystematik, Rechtsförmlichkeit und Verständlichkeit

Das Bundesministerium der Justiz ist verantwortlich für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung einschließlich der gesetzestechnischen und dokumentationsgeeigneten Gestaltung des Bundesrechts, für die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesministerien sowie für die Gesetzesredaktion, also für eine verständliche Gesetzessprache.

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Quelle: Getty Images /Julius Adamek / EyeEm

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist verantwortlich für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung einschließlich der gesetzestechnischen und dokumentationsgeeigneten Gestaltung des Bundesrechts, für die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesministerien sowie für die Gesetzesredaktion, also für eine verständliche Gesetzessprache.

  1. Verständliches Recht: Gesetzesredaktion
  2. Systematisch und formal richtiges Recht: Rechtsprüfung
  3. Übersichtlicher Bestand des Rechts: Rechtsbereinigung


Es geht zum einen darum, das Bundesrecht in sich widerspruchsfrei, übersichtlich und formal korrekt zu gestalten. Die Rechtsprüfung bezieht sich insoweit vor allem auf die Regelungssystematik des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens, hat dabei aber auch die gesamte Rechtsordnung im Blick. Neben Rechtssystematik und Rechtslogik bezieht sich die Rechtsprüfung aber auch auf die Einhaltung formaler Vorgaben (Rechtsförmlichkeit). Schließlich spielt die sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit des Rechts im Rahmen der Gesetzesredaktion eine zentrale Rolle:

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Quelle: BMJ


Die drei Komponenten der Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion, also „Rechtssystematik“, „Rechtsförmlichkeit“ und „Verständlichkeit“, stehen dabei nicht getrennt nebeneinander, sondern greifen ineinander und bilden Schnittmengen:

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Quelle: BMJ

So haben bspw. Verweisungen immer sowohl einen rechtssystematischen als auch einen rechtsförmlichen Aspekt, während bspw. Fragen der Terminologie und Logik als Elemente der Rechtssystematik auch Auswirkungen auf die sprachliche Gestaltung und damit auf die Verständlichkeit haben.

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Quelle: BMJ

1. Verständliches Recht: Gesetzesredaktion

Gesetze müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein (§ 42 Absatz 5 GGO). Gerichte, Behörden und andere berufliche Rechtsanwender können dann besser mit ihnen arbeiten, Bürger und Bürgerinnen finden leichter Zugang zu ihnen.

Aus diesem Grund findet bei allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesministerien eine Gesetzesredaktion als Teil der Rechtsprüfung statt.
Die gesetzesredaktionelle Arbeit lässt sich wie das Rechtsetzungsverfahren in zwei Phasen unterteilen:

Informationsgrafik zur Organisation
Quelle: BMJ

1.1. Ministerielle Phase

Für die Sprach- und Verständlichkeitsprüfung in der ministeriellen Phase des Rechtsetzungsverfahrens ist die Gesetzesredaktion des BMJ zuständig. Sie unterstützt und berät alle Bundesministerien bei der Ausarbeitung ihrer Gesetz- und Verordnungsentwürfe.

Die Gesetzesredaktion des BMJ kann bei der Erarbeitung eines Gesetz- bzw. Verordnungsentwurfs jederzeit konsultiert werden. Die Bundesministerien sind gehalten, möglichst bereits in einem frühen Entwurfsstadium mit ihr zusammenzuarbeiten (§ 42 Absatz 5 GGO). Spätestens wenn Gesetz- bzw. Verordnungsentwürfe dem Bundeskabinett vorgelegt werden sollen, ist deren Prüfung auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit jedoch obligatorisch. Die gesetzesredaktionelle Prüfung der Gesetz- bzw. Verordnungsentwürfe ist dann Teil der Rechtsprüfung durch das BMJ (§ 46 GGO).

Die Gesetzesredaktion des BMJ beobachtet aktuelle Entwicklungen rund um das Thema „Verständlichkeit des Rechts“. Sie wurde selbst evaluiert, optimiert ihre eigene Arbeit ständig und kooperiert mit anderen europäischen Staaten und der EU. Sie unterhält Kontakt zu wissenschaftlichen Einrichtungen und richtet das „Europäische Symposium zur Verständlichkeit von Rechtsvorschriften“ aus.

1.2. Parlamentarische Phase

Für die Sprach- und Verständlichkeitsprüfung in der parlamentarischen Phase des Rechtsetzungsverfahrens gibt es einen von der Gesetzesredaktion des BMJ unabhängigen Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag (§ 80a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages).

2. Systematisch und formal richtiges Recht: Rechtsprüfung

Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ist das BMJ die zentrale Stelle innerhalb der Bundesregierung, die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller Bundesressorts in rechtlicher und rechtsförmlicher Hinsicht überprüft.
Das BMJ ist innerhalb der Bundesregierung hauptverantwortlich („federführend“) für die Rechtsetzung in den besonders traditionsreichen Bereichen Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Prozessrecht. Die diese Rechtsbereiche betreffenden Gesetze und Verordnungen werden also vom BMJ entworfen; diese Entwürfe unterliegen der Rechtsprüfung durch das (hauseigene) Referat „Rechtsprüfung; Gesetzesredaktion“.
Die Rechtsprüfung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller anderen Bundesministerien wird durch verschiedene Referate des BMJ durchgeführt, die – im Wesentlichen den Ressortzuständigkeiten entsprechend – auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert sind („Mitprüfungsreferate“ bzw. „Spiegelreferate“).

2.1. Rechtssystematik

Die Rechtssystematik betrifft insbesondere die Frage, ob sich das neu zu schaffende Recht widerspruchsfrei in die bestehende Rechtsordnung einfügen wird. Sie setzt dabei schon bei der Frage an, ob die geplante Regelung in dem vorgesehenen Umfang notwendig ist, um das angestrebte Regelungsziel zu erreichen. Ziel der rechtssystematischen Prüfung ist eine Rechtsvorschrift, die mit der bestehenden Rechtsordnung im Einklang steht. Es geht somit um die Beziehung eines Entwurfs sowohl zum höherrangigen Recht (sog. vertikale Prüfung) als auch um die Beziehungen des Entwurfs zu gleichrangigem und niederrangigem Recht (sog. horizontale Prüfung). Hier spielen unter vielen anderen Aspekten die Vermeidung doppelter bzw. widersprüchlicher Regelungen, die einheitliche Begriffsverwendung, klare Bezugnahmen und sachgerechte Regel-Ausnahme-Verhältnisse eine Rolle.

2.2. Rechtsförmlichkeit

Die Rechtsförmlichkeit betrifft die formale Gestaltung von Rechtsvorschriften und ist damit ein elementarer Baustein der Rechtsetzung.
Das Referat „Rechtsprüfung; Gesetzesredaktion“ gibt in diesem Zusammenhang das Handbuch der Rechtsförmlichkeit (HdR) heraus. Dieses enthält Empfehlungen zu Form und Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen der Bundesministerien und ist das zentrale legistische Werkzeug für die Erstellung sowie Prüfung von Gesetz- und Ver-ordnungsentwürfen. Die Empfehlungen beruhen auf rechtlichen Vorgaben und auf praktischen Erfahrungen aus der Rechtsetzungstätigkeit des Bundes.
Das HdR wird nicht nur von den Bundesministerien verwendet, sondern auch von einigen Bundesländern und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Recht setzen. Es wird ferner von anderen Staaten genutzt, weswegen es in acht Sprachfassungen vorliegt.

Handbuch der Rechtsförmlichkeit

Das BMJ gibt das Handbuch der Rechtsförmlichkeit (HdR) heraus, das Empfehlungen zu Form und Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen der Bundesministerien enthält. Seine Empfehlungen beruhen auf rechtlichen Vorgaben und vor allem auf praktischen Erfahrungen aus der Rechtsetzung.

Damit sich die Erkenntnisse der Rechtsetzungspraxis in den Empfehlungen des Handbuchs zeitnah wiederfinden, wird es kontinuierlich überarbeitet. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die 4., neu bearbeitete Auflage.

Titel Handbuch der Rechtsförmlichkeit

3. Rechtsbereinigung

Rechtsbereinigung hat das Ziel, den Bestand der geltenden Gesetze und Verordnungen des Bundes übersichtlich zu halten, damit klar erkennbar ist, welche Rechtsnormen heute anwendbar sind. So werden mit sogenannten Rechtsbereinigungsgesetzen Vorschriften aufgehoben, die nur befristet galten oder aus anderen Gründen für heutige Sachverhalte keine Bedeutung mehr haben. Eine Änderung der Rechtslage tritt dadurch weder für frühere noch für heute bestehende Rechtsverhältnisse ein.

Rechtsbereinigung ist eine Daueraufgabe der Bundesregierung und ein wichtiges Element Besserer Rechtsetzung. Die Rechtsbereinigung ist anlässlich einer Neuregelung oder Änderung einer Rechtsmaterie durch das für dasjenige Ressort zu veranlassen, das für das jeweilige Fachrecht zuständig ist. In den letzten Jahren sind bereits 14 Gesetze zur Bereinigung des Bundesrechts beschlossen worden.


Seit 2006 erlassene Rechtsbereinigungsgesetze

RechtsbereinigungsgesetzParlamentsdrucksachen
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 19. Februar 2006 (BGBl. I S. 334)BR-Drs. 327/05
BT-Drs. 16/28
BT-DRs. 16/464
BR-Drs. 62/06
Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855)BR-Drs. 325/05
BT-Drs. 16/27
BT-Drs. 16/425
BR-Drs. 107/06
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) BR-Drs. 329/05
BT-Drs. 16/47
BT-Drs. 16/678
BR-Drs. 114/06
Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 894)BR-Drs. 334/05
BT-Drs. 16/34
BT-Drs. 16/399
BR-Drs. 115/06
Gesetz zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts vom 21. Juni 2006 (BGBl. I S. 1323)BR-Drs. 67/06
BT-Drs. 16/916, 16/955, 16/1145
BR-Drs. 270/06
Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1869)BR-Drs. 151/06
BT-Drs. 16/1293
BT-Drs. 16/1663
BR-Drs. 405/06
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146)BR-Drs. 156/06
BT-Drs. 16/1290
BT-Drs. 16/1633
BR-Drs. 406/06
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 2. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2674) BR-Drs. 255/06
BT-Drs. 16/1620
BT-Drs. 16/1979
BR-Drs. 609/06
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25. April 2007 (BGBl. I S. 594)BR-Drs. 679/06
BT-Drs. 16/3657
BT-Drs. 16/4196
BR-Drs. 93/07
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614)BR-Drs. 63/07
BT-Drs. 16/5051
BT-Drs. 16/6626
BR-Drs. 706/07
Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes vom 8. Mai 2008 (BGBl. I S. 810)BR-Drs. 717/07
BT-Drs. 16/7616
BT-Drs. 16/8082
BR-Drs. 127/06
Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864)BR-Drs. 230/10
BT-Drs. 17/2279
BT-Drs. 17/3109
BR-Drs. 621/10
Gesetz über die Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 91)BR-Drs. 466/12
BT-Drs. 17/10755
BT-Drs. 17/11092
BR-Drs. 639/12
Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1594)BR-Drs. 70/16
BT-Drs. 18/7989
BR-Drs. 262/16

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