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Bürokratieabbau

Los geht's!

Unsere Unternehmen leiden an einem Bürokratie-Burnout. Wir brauchen dringend eine Trendwende. Unser Ziel: eine effizientere und schlankere Bürokratie. Daher bringen wir ein Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg. Mit dem Meseberger Bürokratieentlastungpaket werfen wir so Bürokratie-Ballast für die Wirtschaft von mehr als 3 Milliarden Euro ab. Ein Teil davon ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV.

Nationale Maßnahmen allein reichen allerdings nicht aus. Mehr als die Hälfte der Bürokratielasten kommen aus der EU. Deshalb haben wir zusammen mit Frankreich eine europäische Entlastungsinitiative gestartet. Ziel ist es, durch einen europäischen Bürokratiekosten-TÜV für Transparenz und damit Verbesserungen zu sorgen. Und die neuen Berichtspflichten auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren.

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Statement von Bundesjustiziminister Dr. Marco Buschmann zum Bürokratieentlastungsgesetz

Zitat

Thema: Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, zum Bürokratieabbau:

„Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif. Davon sollten wir in der jetzigen Wirtschaftslage möglichst intensiv Gebrauch machen.“

Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz
Quelle: Dr. Marco Buschmann Bundesminister der Justiz Datum:

Zum Beispiel
ändern wir das

Hotelmeldepflicht

Die Hotelmeldepflicht wird abgeschafft und das lästige Ausfüllen von Meldescheinen für deutsche Staatsangehörige entfällt:
• ca. 62 Mio. Entlastung pro Jahr
• fast 3 Mio. Stunden weniger Zettelausfüllen pro Jahr

Aufbewahrungsfristen

Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z. B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.
• Entlastungsvolumen:
ca. 625 Mio. pro Jahr

Schriftformerfordernisse

Etliche Schriftformerfordernisse passen nicht ins digitale Zeitalter. Deshalb stufen wir in vielen Fällen auf die Textform (z. B. E-Mail) herunter. Beispielsweise wird der Arbeitsvertrag vollständig digital.

Schwellenwerte

Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht haben wir
um rund 25 % angehoben:
• Entlastungsvolumen: ca. 650 Mio.

Vollmachtsdatenbank

Künftig müssen Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr zahlreiche Vollmachten für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen – eine Datenbank ermöglicht die elektronische Eintragung einer Generalvollmacht.
• ca. 200 Mio. pro Jahr Entlastung für die Wirtschaft, für die Verwaltung
rund 40 Mio.

Container

Wir gehen den nächsten Schritt bei der Bekämpfung des Bürokratie-Burnout. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) setzen wir einen zentralen Baustein des Meseberger Entlastungspakets um. Denn unsere Betriebe sollen sich aufs Wirtschaften konzentrieren und nicht auf das Ausfüllen von Formularen. Denn Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Wirtschaftswende für mehr Wachstum in unserem Land.

Überflüssige Bürokratie belastet die Unternehmen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung. Das BEG IV ist ein wesentlicher Baustein des Meseberger Bürokratieentlastungspakets, mit dem eine jährliche Entlastung von mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr erreicht werden soll. Das Entlastungsvolumen des BEG IV beträgt dabei rund 682 Millionen Euro pro Jahr.

Meldung , 11. Januar 2024

Deutschland und Frankreich ziehen gemeinsam an einem Strang, um Europa bürokratieärmer zu machen. Dazu haben beide Länder einen gemeinsamen Maßnahmen-Plan zum Bürokratieabbau und zur wirtschaftlichen Stärkung Europas beschlossen.

Meldung , 11. Oktober 2023

Das Bundesministerium der Justiz möchte die nächste EU-Kommission bei der Festlegung ihrer Prioritäten für die Amtszeit 2024-2029 aktiv unterstützen. Das Ziel ist klar: Ein Weniger an Bürokratie und ein Mehr an Entscheidungsspielraum für Bürgerinnen und Bürger sowie an Unternehmertum, Innovationen und Kreativität für Betriebe.

Artikel

Auf der Kabinettsklausur in Meseberg hat das Bundeskabinett die von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet und ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. In die Eckpunkte sind Vorschläge aus einer Verbändeabfrage, aber auch eigene Vorschläge aus den jeweils zuständigen Ressorts eingeflossen.

Artikel , 25. Oktober 2023

Bürokratiekostenindex

Thema: Bürokratieabbau

Mit dem Bürokratiekostenindex werden die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar gemacht und aufgezeigt, wie diese sich im Zeitverlauf entwickeln. Der Bürokratiekostenindex wird seit 2012 vom Statistischen Bundesamt erhoben. Die damals bestehende Belastung wurde mit 100 definiert. Seitdem schwankt der Wert zwischen 100,41 und 95,82. Der Bürokratiekostenindex liegt mit Stand Dezember 2023 bei 95,93.

Artikel

Aktuelles zum Thema

Das Bundeskabinett hat heute ein Impulspapier für eine Initiative zur Bürokratieentlastung auf Europäischer Ebene beschlossen. Die Initiative ist ein gemeinsamer Vorschlag des Bundesministers der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck.

Pressemitteilung , 30. August 2023

Die Bundesregierung hat auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen. „Die Anhebung der Schwellenwerte führt zu weniger Papierarbeit und mehr unternehmerischer Freiheit, sich der eigentlichen Arbeit und Wertschöpfung zu widmen", so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

Pressemitteilung , 17. Januar 2024

Highlight

Unsere Wirtschaft leidet an einem regelrechten Bürokratie-Burnout – und das muss sich ändern. Dies verdeutlicht Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann in der aktuellen Folge „Jetzt erst Recht – Buschmanns 60 Sekunden“ und sagt damit insbesondere der Zettelwirtschaft den Kampf an. Mit den Meseberger Bürokratieentlastungpaket werfen wir so Bürokratie-Ballast für die Wirtschaft von mehr als 3 Milliarden Euro ab. Ein Teil davon ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV.

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