Im Zuge der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ gehen das BMJV und die Bundesländer die Digitaliserung gemeinsam an. Hierfür stellt das BMJV in den Jahren 2023 bis 2026 jeweils 50 Mio. Euro bereit, insgesamt also bis zu 200 Mio. Euro. Das BMJV bringt sich dabei erstmals aktiv fachlich und finanziell in Digitalisierungsvorhaben der Länder ein. Ziel der Initiative ist es, die Justiz effizienter zu machen und somit eine erhebliche Entlastung für Justizbeschäftigte sowie Verfahrensbeteiligte zu ermöglichen.
Die Möglichkeit Beurkundungen und Beglaubigungen durch einen Notar bzw. eine Notarin online durchzuführen und die digitale Verkündung von Gesetzen hat das BMJV bereits eingeführt. Darüber hinaus setzt sich das BMJV auf europäischer Ebene auch dafür ein, Künstlicher Intelligenz einen Rechtsrahmen zu geben, der Gestaltungsraum für Innovationen lässt, Transparenz und Sicherheit gewährleistet und Vertrauen in diese Schlüsseltechnologie fördert.
Es ist klar: Die unerwünschten Nebeneffekte, die mit der Digitalisierung einhergehen können, brauchen rechtliche Grenzen. So müssen sich Bürgerinnen und Bürger etwa gegen Beleidigungen, Bedrohungen und Diffamierungen im Netz oder gegen Cyberstalking wirksam zu Wehr setzen können. Hier hat das BMJV bereits an verschiedenen Stellen gesetzliche Lücken geschlossen, um Betroffene besser zu schützen. Das BMJV setzt sich dafür ein, Regelungen für den digitalen Raum weiterzuentwickeln, um insbesondere die private Rechtsdurchsetzung von Betroffenen digitaler Gewalt zu stärken.
Gemeinsam mit den Ländern setzt das Bundesministerium der Justiz mit der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ den im Koalitionsvertrag angekündigten Digitalpakt für die Justiz um. Damit bringt sich das Bundesministerium der Justiz erstmals aktiv fachlich und finanziell in Digitalisierungsvorhaben der Länder ein und führt eigene Digitalisierungsvorhaben durch, die den Ländern zugutekommen.
Die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes erfolgt im elektronisch ausgegebenen Bundesgesetzblatt auf der Internetseite www.recht.bund.de.
Die Gerichtsverhandlung in Strafprozessen soll an Land- und Oberlandesgerichten künftig aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnung soll dann automatisiert verschriftlicht („transkribiert“) werden.
Textbaustein, 22. April 2025
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