Mit dem Vorhaben der Entwicklung einer Digitalen Rechtsantragstelle erleichtern wir Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht und stärken das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Zukünftig wollen wir sämtliche Leistungen der Justiz online anbieten.
Was ist eine Rechtsantragstelle?
Die Rechtsantragstellen an den Amtsgerichten bieten einen niedrigschwelligen Zugang zur Justiz. Hier erhalten Bürgerinnen und Bürger verlässliche Informationen und Unterstützung, z. B. beim Einreichen von Klagen, bei der Stellung von Anträgen (z. B. auf Erteilung eines Erbscheins) und sonstiger förmlicher Erklärungen. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des jeweiligen Amtsgerichts helfen dabei, Anträge und Erklärungen so zu formulieren, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Warum braucht es eine Digitale Rechtsantragstelle?
Der heutige Gerichtsalltag ist von einer Vielzahl zeit- und ressourcenintensiver analoger Prozesse geprägt. Die Schaffung einer digitalen Rechtsantragstelle eröffnet neue Möglichkeiten, Menschen insbesondere durch niedrigschwelligen Zugang zu verlässlichen Rechtsinformationen und den Einsatz intelligenter Abfragesysteme effektiv bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Antragsverfahren sollen zukünftig durchgehend Ende-zu-Ende digitalisiert werden. Zusätzlich bietet der Aufbau einer Digitalen Rechtsantragstelle die Möglichkeit, die Arbeit der Gerichte effizienter, ressourcenschonender und moderner zu gestalten. Wenn Anliegen und Anträge bei den Gerichten digital eingehen und automatisch digital erfasst werden, werden Medienbrüche und repetitive Arbeitsschritte ersetzt. Dadurch werden Zeit und Ressourcen für andere Aufgaben frei. Das kann bei den Gerichten auch zu einer Produktivitätssteigerung und zu einer erhöhten Motivation der Beschäftigten beitragen.
Das Vorhaben einer Digitalen Rechtsantragsstelle fügt sich in gemeinsame Bestrebungen von Bund und Ländern ein, die Digitalisierung der Justiz konsequent voranzubringen. Ziel ist es, künftig sämtliche Leistungen der Justiz auch online anzubieten und in einem einheitlichen Bund-Länder-Justizportal zu bündeln. Moderne und bürgernahe Methoden der Analyse von Anliegen, der Informationsaufbereitung, der unterstützten Antragstellung und der digitalen Identifizierung werden bei der Entwicklung und Erprobung der Digitalen Rechtsantragstelle berücksichtigt. Außerdem soll die Anbindung der neuen Plattform in die IT-Fachverfahren und E-Aktensysteme der Justiz vorangetrieben werden, um auch dort Produktivitätsgewinne zu erzielen.
Die in den ersten Jahren aus Mitteln des Konjunkturpakets angestoßene Maßnahmen werden seit 2023 aus den Mitteln der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ finanziert.
Erste und nächste Schritte zur Digitalen Rechtsantragstelle
Das Bundesministerium der Justiz hat im Jahr 2020 zunächst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die zu einem positiven Ergebnis gekommen ist. In einem nächsten Schritt wurde 2021 bei einem externen Dienstleister die Entwicklung eines (Rahmen-)Konzepts für die Entwicklung und den Einsatz von Chatbots in Rechtsantragstellen in Auftrag gegeben. Die hierfür erforderliche Prozess- und Auswirkungsanalyse erfolgte unter Einbindung von Praktikerinnen und Praktikern aus fünf am Projekt beteiligten Ländern (Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein). Expertinnen und Experten des EDV-Gerichtstags und der Fachgruppe Rechtsantragstelle der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen wurden ebenfalls eingebunden.
Im Frühjahr 2022 schloss sich auf der Grundlage dieser Ergebnisse eine Erkundungsphase an, bei der zusammen mit der DigitalService GmbH des Bundes (DigitalService) verschiedene Ansätze zur Verbesserung des Zugangs zum Recht untersucht wurden. Seit Ende 2022 arbeitet das Bundesministerium der Justiz mit dem DigitalService und den Ländern an dem Projekt der Digitalen Rechtsantragstelle.
Die Kooperation besteht aus aktuell zehn Bundesländern und 17 Pilotgerichten und hat im Frühjahr 2023 begonnen. Der Antrag auf Beratungshilfe ist einer der meist gestellten Anträge in den Rechtsantragstellen und wurde als erster Anwendungsfall für einen Online-Service ausgewählt. Ein digitaler Vorab-Check für den Antrag ist seit August 2023 auf der Webseite service.justiz.de verfügbar. Hier befinden sich zudem detaillierte Informationen zur Beratungshilfe, u. a. zur Antragstellung und den einzureichenden Dokumenten, sowie einen Gerichtsfinder und Tipps für die Anwaltssuche.
Im August 2024 wurde ein weiterer Meilenstein erreicht: Auf der Webseite service.justiz.de können Bürgerinnen und Bürger nun den Antrag auf Beratungshilfe Schritt für Schritt digital ausfüllen. Unterstützt werden sie dabei in einfacher Sprache, durch bessere Erläuterungen und mit einer Abfrage, bei der nur die für ihren Fall relevante Fragen gestellt werden.
Am Ende können Bürgerinnen und Bürger den fertig ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument herunterladen. Dieses können sie dann mit einem Justizpostfach – z. B. einem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder Mein Justizpostfach (MJP) – elektronisch übermitteln bzw. ausdrucken und per Post oder persönlich beim Amtsgericht einreichen. Zudem wird aktuell an einer Schnittstelle gearbeitet, die das elektronische Einreichen eines Dokuments künftig erleichtern soll.
Ein nächster Schritt ist die Digitalisierung weiterer Justizdienste: Zusammen mit den Partnerländern wurde im Mai 2024 mit der Umsetzung begonnen. Hierfür wurde die Digitalisierung der „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ im Verfahren nach § 120a der Zivilprozessordnung ausgewählt.
Erste und nächste Schritte zum Bund-Länder-Justizportal
Im Januar 2024 wurde mit der Machbarkeitsstudie für die Entwicklung eines Bund-Länder-Justizportals begonnen. In Zusammenarbeit mit dem DigitalService wurden Expertengespräche mit diversen Justizportal-Verantwortlichen der Länder geführt und die existierende Justizportal-Landschaft in Deutschland und im Ausland analysiert. Es wurde eine erste Justizportal-Vision erarbeitet, welche grundlegende Ideen, Ziele und Funktionen eines Justizportals veranschaulicht. Im nächsten Schritt wird eine partizipative Strategieentwicklung mit allen relevanten Akteuren und Steakholdern gestartet, um u. a. die möglichen und notwendigen Organisations- und Betriebsstrukturen eines gemeinsamen Bund-Länder-Justizportals zu untersuchen.
PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei, 22. Januar 2021
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