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Zu sehen ist eine Frau am Laptop. Zu sehen ist eine Frau am Laptop. Quelle: Getty Images/michaeljung/C

Digitalisierungsinitiative für die Justiz

Mit der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ (vormals: Pakt für den digitalen Rechtsstaat) bringt sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erstmals aktiv fachlich und finanziell in Digitalisierungsvorhaben der Länder ein und führt eigene Digitalisierungsvorhaben durch, die der gesamten Justiz zugutekommen. Mit der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ wird der im Koalitionsvertrag angekündigte Digitalpakt für die Justiz umgesetzt.

Auf dem ersten Bund-Länder-Digitalgipfel am 30. März 2023 haben sich Bund und Länder in ihrer Gipfelerklärung darauf verständigt, dass der Bund in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026, insgesamt bis zu 200 Millionen Euro für Digitalisierungsvorhaben bereitstellt. Die Haushaltsmittel sind gesperrt, was bedeutet, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in die Mittelverwendung für jedes einzelne Vorhaben einwilligen muss.

In der Gipfelerklärung wurden Leitlinien für die Verwendung der Haushaltsmittel vereinbart. Diese stehen priorisierten Vorhaben zur Verfügung, die durch einen Beschluss des E-Justice-Rats und auf Vorschlag der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) festgelegt wurden. Die Mittel sollen schwerpunktmäßig, aber nicht exklusiv, für die drei großen Entwicklungsverbünde der Länder eingesetzt werden.

Durch Beschluss des E-Justice-Rats vom 26. April 2023 ist die Priorisierung erster Ländervorhaben erfolgt. Sie wurde auf dem zweiten Bund-Länder-Digitalgipfel am 25. Mai 2023 zur Kenntnis genommen. Am 24. April 2024 wurde über die Priorisierung weiterer Ländervorhaben entschieden, die wiederum auf dem vierten Bund-Länder-Digitalgipfel am 5. Juni 2024 zur Kenntnis genommen wurde.

Digitalisierungsvorhaben des BMJV

Das BMJV entwickelt und erprobt einzelne, besonders innovative Anwendungen für die Justiz, mit enger Anbindung an die Gesetzgebung und in Abstimmung mit den Ländern. Hierzu gehören folgende Vorhaben:

Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben der Länder

Der Bund fördert Digitalisierungsvorhaben der Länder, die der gesamten Justiz zugutekommen und für die eine Bundeszuständigkeit besteht. Die Länder können die Durchführung von Vorhaben beim BMJV beantragen, welches die Vorhaben anschließend dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags zur Entscheidung vorlegt. Im Rahmen der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ übernimmt der Bund die Entwicklungskosten. Die Kosten des späteren Regelbetriebs der entwickelten Systeme werden nach den bewährten Schlüsseln verteilt.Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat Haushaltsmittel für folgende Ländervorhaben freigegeben:

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich am 28. November 2024 in Berlin zu ihrem fünften Bund-Länder-Digitalgipfel getroffen. Im Fokus stand die gemeinsame Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud. „Ich bin überzeugt: Für unsere Justiz kann eine einheitliche Cloud-Lösung ein Gamechanger sein. IT-Lösungen können dadurch effizient und schnell für die gesamte Justiz entwickelt, aktualisiert und zur Verfügung gestellt werden. Das verspricht erhebliche Kosteneinsparungen und Qualitätsgewinne“, erklärt Bundesjustiz- und Digitalminister Dr. Volker Wissing. Ziel ist es, bis Ende 2026 eine erste Version einer bundeseinheitlichen Justizcloud zu realisieren.

Aktuelle Gesetzgebungs­verfahren

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