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Massenverfahren mit KI schneller und effizienter bearbeiten

Bei dem Vorhaben Massenverfahrens-Assistenz mithilfe von KI (MAKI) wird ein KI-Assistenztool für Massenverfahren entwickelt und in einem Reallabor von Praktikerinnen und Praktikern in verschiedenen Rechtsgebieten erprobt.

Seit Jahren sieht sich die Justiz durch Massenverfahren vor große Herausforderungen gestellt. Verfahren dieser Art treten insbesondere im Bereich der Verbraucherrechte auf, z. B. bei Klagen wegen unzulässiger Vertragsklauseln, wegen datenschutzrechtlicher Verstöße oder wegen Flugverspätungen. Daneben ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einer Vielzahl an Asylverfahren befasst. Massenverfahren binden erhebliche Ressourcen, was zu längeren Verfahrensdauern führt. Da der umfangreiche Prozessstoff inhaltlich oftmals vergleichbar ist, eignen sich diese Verfahren besonders für einen unterstützenden Einsatz von KI.

Im Vorhaben Massenverfahrens-Assistenz mithilfe von KI (MAKI) wird ein KI-Tool nutzerzentriert entwickelt und in einem Reallabor von Praktikerinnen und Praktikern in verschiedenen Rechtsgebieten erprobt, um Massenverfahren effizienter und schneller bearbeiten zu können und Justizmitarbeitende zu entlasten. Ein Schwerpunkt bei den Testungen und der Entwicklung wird dabei auf Asylverfahren gelegt, da dort ein besonderes Interesse an einer schnellen Verfahrenserledigung besteht.

Die KI-Anwendung MAKI ist modular aufgebaut und verfolgt über alle Module hinweg einen generischen Ansatz. Das bedeutet: Die Anwendung macht keine Unterscheidung, aus welchem Rechtsgebiet oder welcher Gerichtsbarkeit der zu verarbeitende Fall stammt. Alle Module sind so gestaltet, dass sie für jede wiederkehrende Fallkonstellation funktionieren. Dies wird durch ein individuelles Training ermöglicht, bei dem die Software durch ein einmaliges Anlernen eines Musterfalls (sog. „one shot annotation“) auf wiederkehrende Fallmuster trainiert wird. Beispiele dafür sind wiederkehrende Parteivorträge in zivilrechtlichen Streitfällen, Abrechnungspositionen in Kostenverfahren oder Daten aus maschinell erstellten Messprotokollen in Ordnungswidrigkeitenverfahren.

MAKI soll nach dem individuellen Training in der Lage sein, vergleichbare Fälle sicher zu erkennen und auf bereits getroffene Entscheidungen und Entscheidungsmuster aus gleichgelagerten Fällen zurückzugreifen. Einerseits kann dadurch schnell auf neue Massenphänomene reagiert werden, ohne die Software neu programmieren zu müssen. Auf der anderen Seite können Richterinnen und Richter dem System ihre individuelle Arbeitsweise beibringen, um die richterliche Unabhängigkeit vollständig zu gewährleisten.

Erste und nächste Schritte

Anfang 2023 hat das Niedersächsische Justizministerium die Entwicklung einer KI-gestützten Verfahrensassistenz beauftragt. Das Projekt wird wissenschaftlich durch die Georg-August-Universität Göttingen begleitet, die Handlungsempfehlungen für den Einsatz von KI in der Justiz erarbeitet.

Getestet wird das Assistenzsystem im Rahmen eines Reallabors am Amtsgericht Hannover (Fluggastrechteklagen), bei den Landgerichten Hildesheim und Osnabrück (Dieselklagen, Verstöße gegen die DSGVO, Verlust bei Online-Glücksspielen), sowie am Oberlandesgericht Braunschweig (Bankensachen). Im November 2024 wurden die Tests auf Kammern der Verwaltungsgerichte Braunschweig, Göttingen und Hannover ausgeweitet, die MAKI in Asylverfahren erproben.

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