Navigation und Service

Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben der Länder

Der Bund fördert Digitalisierungsvorhaben der Länder, die der gesamten Justiz zugutekommen und für die eine Bundeszuständigkeit besteht. Die Länder können die Durchführung von Vorhaben beim BMJV beantragen, welches die Vorhaben anschließend dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags zur Entscheidung vorlegt. Im Rahmen der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ übernimmt der Bund die Entwicklungskosten. Die Kosten des späteren Regelbetriebs der entwickelten Systeme werden nach den bewährten Schlüsseln verteilt.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat Haushaltsmittel für folgende Ländervorhaben freigegeben:

Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben der Länder

Der Bund fördert Digitalisierungsvorhaben der Länder, die der gesamten Justiz zugutekommen und für die eine Bundeszuständigkeit besteht. Die Länder können die Durchführung von Vorhaben beim BMJV beantragen, welches die Vorhaben anschließend dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags zur Entscheidung vorlegt. Im Rahmen der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“ übernimmt der Bund die Entwicklungskosten. Die Kosten des späteren Regelbetriebs der entwickelten Systeme werden nach den bewährten Schlüsseln verteilt.Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat Haushaltsmittel für folgende Ländervorhaben freigegeben:

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz