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Zu sehen sind Klingelschilder mit Namen. Zu sehen sind Klingelschilder mit Namen. Quelle: Picture Alliance/Philipp Brandstädter/dpa

Gesellschaft und Familie

Modernisierung des Namensrechts

Das neue Namensrecht schafft mehr Flexibilität und Selbstbestimmung und wird der Vielfalt moderner Familienmodelle besser gerecht. Die Neuregelung erleichtert die Änderung des Familiennamens und erweitert die Wahlmöglichkeiten. Ehegatten und Kinder können künftig echte Doppelnamen führen. Es kann ein aus beiden Familiennamen gebildeter Doppelname gewählt werden, der auch Geburtsname gemeinsamer Kinder werden kann. Auch bei Scheidung der Eltern wird die Namensänderung des Kindes erleichtert.

Fragen und Antworten zum Thema

Welche Neuerung bringt die Namensrechtsreform im Hinblick auf Doppelnamen?

Wird die Einführung von Doppelnamen zu unendlich langen Namensketten führen (Meyer-Müller-Schulze-Bauer)?

Welche Neuerung bringt die Namensrechtsreform in Bezug auf Stiefkinder?

Alle Fragen zur Modernisierung des Namensrechts

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder

Wenn zwei Menschen heiraten (z.B. Frau Arnheim und Herr Bauer), können sie einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen, der sich aus ihrer beider Familiennamen zusammensetzt (z.B. Arnheim-Bauer oder Bauer-Arnheim - mit und ohne Bindestrich). Kinder der Eheleute können diesen Doppelnamen als Geburtsnamen erhalten. Eltern können ihren Kindern im Übrigen auch dann einen Doppelnamen erteilen, wenn sie selbst keinen führen - unabhängig davon, ob sie verheiratet sind. All dies war bislang nicht möglich. Nach der alten Rechtslage konnte nur ein Ehegatte einen Doppelnamen führen; Kinder konnten keine Doppelnamen aus den Namen beider Eltern erhalten. Namensketten (z.B. Arnheim-Bauer-Lüdenscheid) sind auch weiterhin ausgeschlossen: Ehe- oder Geburtsdoppelname dürfen aus maximal zwei Namen neu gebildet werden.

Rücksicht auf besondere Namenstraditionen - insbesondere von nationalen Minderheiten

Das Namensrecht nimmt mehr Rücksicht auf die namensrechtliche Tradition von nationalen Minderheiten und auf ausländische Namenstraditionen. So wird etwa Sorbinnen die nach sorbischer Tradition übliche weibliche Abwandlung des Familiennamens ermöglicht (z.B. Kralowa in Abwandlung von Kral); entsprechendes gilt z.B. auch für andere slawische Familiennamen. Außerdem sind Friesen und Dänen Geburtsnamen nach friesischer bzw. dänischer Tradition möglich. Für Friesen sind das Geburtsnamen, die aus dem Vornamen eines Elternteils gebildet werden (z.B. Jansen in Abteilung von Jan als Vorname des Vaters). Für Dänen sind das Geburtsnamen, die unter Heranziehung des Familiennamens eines – gegebenenfalls auch bereits verstorbenen - nahen Angehörigen und als Doppelname ohne Bindestrich gebildet werden (z.B. Albertsen Christensen unter Heranziehung des Familiennamens des Großvaters).

Erleichterte Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder

Scheidungskinder und Stiefkinder können nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der zu ihrer Lebenssituation gar nicht mehr passt. Stiefkinder, die den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben, können die Namensänderung leichter rückgängig machen, wenn die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden wird oder sie nicht mehr im Haushalt der Stieffamilie leben. Scheidungskinder können die Namensänderung eines Elternteils einfacher nachvollziehen: Legt der Elternteil den Ehenamen ab, so wird das Kind den geänderten Familiennamen des betreffenden Elternteils oder einen Doppelnamen aus seinem bisherigen Familiennamen und dem geänderten Familiennamen des Elternteils erhalten können, ohne ein kompliziertes Verwaltungsverfahren zu durchlaufen. Bei Minderjährigen setzt diese Namensänderung zusätzlich voraus, dass diese zumindest auch im Haushalt des Elternteils, dessen Namen sie erhalten sollen, leben. Bei Kindern über 5 Jahren setzt die Namensänderung des Kindes zudem die Einwilligung des Kindes voraus. Bei minderjährigen Kindern wird die Änderung grundsätzlich auch nicht gegen den Willen des anderen Elternteils erfolgen können.

Modernisierung des internationalen Namensrechts

Die steigende Mobilität der Menschen führt dazu, dass sich viele Menschen auf Dauer in einem anderen Staat als in dem, dem sie angehören, niederlassen und auch ihr soziales Umfeld überwiegend in diesem Staat haben. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird der Name einer Person nach deutschem Internationalen Privatrecht künftig dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes unterliegen. Die Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts wird jedoch möglich sein. Auch bei der Bestimmung des Ehenamens wird die Berufung auf das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes möglich sein.

Regelungen zum Namensrecht:

Bürgerlichrechtliches Namensrecht

Das BGB enthält detaillierte Regelungen zum Familiennamensrecht, um dem Bedürfnis nach Anpassung des Familiennamens insbesondere bei Änderungen der familiären Situation Rechnung zu tragen. Dies ist etwa der Fall bei:

  • Eheschließung
  • Scheidung
  • Geburt eines Kindes
  • Adoption

Vorrangiges Ziel ist ein einheitlicher Familienname der Kernfamilie. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs regeln das Namensrecht in Deutschland umfassend und – im Grundsatz – abschließend.
Diese namensrechtlichen Erklärungen werden in der Regel von den Standesämtern entgegengenommen und in den Personenstandsregistern dokumentiert.

Öffentlich-rechtliches Namensrecht

Besteht darüber hinaus das Bedürfnis einer Namensänderung, kann dieses bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt werden. Zentrale Norm des öffentlich-rechtlichen Namensrechts ist das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG). Es ist vom Grundsatz der Namenskontinuität geprägt. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen haben daher Ausnahmecharakter.

Für Vorschriften zum öffentlich-rechtlichen Namensrecht ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern und für Heimat zuständig.

Publikation

Das neue Namensrecht schafft mehr Flexibilität und Selbstbestimmung und wird der Vielfalt moderner Familienmodelle besser gerecht. Diese Broschüre gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.

Gesetzgebungsverfahren zum Thema Namensrecht

Alle Verfahren

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