Seit dem 1. Januar 2020 führt die Universalschlichtungsstelle des Bundes auf Antrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung durch, wenn eine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle nicht zur Verfügung steht. Darüber hinaus hat die Universalschlichtungsstelle auch die Befugnis, Streitigkeiten zwischen einem Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern, zu deren Gunsten ein Musterfeststellungsurteil vorliegt, zu schlichten. Damit bietet sie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine unbürokratische Möglichkeit, ihre Rechte außerhalb des Gerichtssaals und ohne viel Aufwand zu verfolgen. Die Beiziehung eines Rechtsanwalts ist nicht erforderlich. Das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Verfahren kostenlos; für Unternehmer ist es sehr kostengünstig.
Streit zwischen Verbrauchern und Unternehmen? Die Universalschlichtungsstelle hilft!
Die Webseite der Universalschlichtungsstelle des Bundes, Hinweise zu ihrer Zuständigkeit und ihrem Verfahren sowie eine Übersicht weiterer Schlichtungsstellen finden Sie hier.