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Verbraucherschlichtung

Schlichtungsstellen, die überwiegend Streitigkeiten aus Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern schlichten, können sich als sog. Verbraucherschlichtungsstellen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz staatlich beim Bundesamt für Justiz in Bonn anerkennen lassen.

Schlichtungsstellen, die überwiegend Streitigkeiten aus Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern schlichten, können sich als sog. Verbraucherschlichtungsstellen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz staatlich beim Bundesamt für Justiz in Bonn anerkennen lassen. Lassen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Streitigkeit bei einer solchen Verbraucherschlichtungsstelle schlichten, haben sie Gewähr dafür, dass die Schlichtungsstelle bestimmte Mindeststandards einhält. Dazu gehört beispielsweise, dass die Schlichter unabhängig sind, Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend über das Verfahren informieren und in ihren Entscheidungen das geltende Verbraucherrecht beachten. Durch ein Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt.

In Deutschland gibt es viele, meist branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstellen, die außergerichtliche Streitbeilegung betreiben. Verbraucherschlichtungsstellen gibt es zum Beispiel für die Bereiche Energie, Rechtsanwaltschaft, Versicherungen, Verkehr und Reisen, private Banken, Telekommunikation, Rechtsanwälte.

Eine Liste aller nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen finden Sie hier.

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