Thema im Fokus
Völkerstrafrecht im Überblick
Krieg findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täterinnen und Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Deutschland nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters.
Das Völkerstrafrecht umfasst alle völkerrechtlichen Normen, welche die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Einzelpersonen (und nicht von Staaten) für die Begehung von Völkerrechtsverbrechen regeln. Im Zentrum dieser Regelungen stehen die sog. Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich
- der Völkermord,
- die Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
- die Kriegsverbrechen und
- der Angriffskrieg (Verbrechen der Aggression).
Die Bezeichnung „Kernverbrechen“ rührt daher, dass die genannten Verbrechen die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, weil sie universell geschützte Rechtsgüter (Weltfrieden und internationale Sicherheit) verletzen.
Das Völkerstrafrecht hat heute eine internationale und eine nationale Seite, die auf der internationalen aufbaut. Das BMJ ist für die nationale Seite zuständig. Für die internationale Seite ist das Auswärtige Amt verantwortlich.