Die Bundesländer haben nun die Möglichkeit, Senate bei den Oberlandesgerichten als Commercial Courts für große privatrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten einzurichten. Damit sorgen wir für ein attraktives, schnelles und effizientes staatliches Gerichtsverfahren zu eröffnen und stärken den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland.
Das Verfahren vor einem Commercial Court zeichnet sich aus - insbesondere durch:
- die besondere Fachkompetenz der Richterinnen und Richter,
- eine moderne technische Ausstattung,
- die Beschränkung auf eine Tatsacheninstanz,
- einen unbeschränkten Zugang zur Revisionsinstanz beim Bundesgerichtshof
- und spezielle Verfahrensregelungen, etwa einen frühen Organisationstermin.
Bei Commercial Courts handelt es sich um einen oder mehrere Zivilsenate an einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landesgericht. Sie sind im ersten Rechtszug für bestimmte Wirtschaftsstreitigkeiten mit hohem Streitwert zuständig.
Die Entscheidung über ihre Einrichtung liegt bei den Ländern. Es kann jeweils ein Commercial Court je Land eingerichtet werden; auch die Einrichtung eines gemeinsamen Commercial Court durch mehrere Länder ist möglich. Dass die Bundesländeränder ebenfalls darüber entscheiden, welche der gesetzlich möglichen Zuständigkeiten einem Commercial Court zugewiesen werden, erlaubt eine größtmögliche fachliche Spezialisierung der einzelnen Spruchkörper. Außerdem können Verfahren vor Commercial Courts auf Vereinbarung der Parteien vollständig auf Englisch geführt werden.