Empirische Untersuchung und Befragung zu Regelungen gegen Abmahnmissbrauch
Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat der Gesetzgeber mit einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen auf missbräuchlich ausgesprochene Abmahnungen reagiert. Ein Kritikpunkt an dieser Reform war, dass aufgrund der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nur in eingeschränktem Umfang eine empirische Fundierung der gesetzlichen Regelungen möglich war. Das BMJ hat deshalb eine umfangreiche wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, um zu ermitteln, ob die gesetzgeberischen Regelungen ihr Ziel erreicht und sich missbräuchliche Abmahnungen deutlich reduziert haben.
Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass durch die Abmahnreform missbräuliche Abmahnungen reduziert wurden. Die Studie stützt sich dabei jedoch lediglich auf eine begrenzte Datenbasis, so dass weiterhin keine belastbaren Aussagen zur Situation in der Rechtpraxis möglich sind. Aus diesem Grund möchten wir die Studie mit Bürgerinnen und Bürgern sowie der interessierten Fachöffentlichkeit diskutieren, um so weitere Informationen zu erhalten.
Daher haben Sie die Gelegenheit eine Stellungnahme bis zum 12. Mai 2023 unter folgender E-Mail-Adresse abzugeben. Wir bitten um Mitteilung, ob Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme einverstanden sind.
Hierbei interessieren uns insbesondere Ihre Antworten auf die nachfolgenden Fragen.
Befragung
Sehen Sie nach der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs noch weiteren Reformbedarf zur Verhinderung von missbräuchlichen Abmahnungen?
Welche konkreten Regelungen bzw. Maßnahmen halten Sie für sinnvoll? Was halten Sie von der generellen Vorschaltung eines Schlichtungsverfahrens und einer weiteren Limitierung der Anwaltskosten?
Werden die Ergebnisse des Schlussberichts durch Daten, die Ihnen vorliegen, bestätigt oder nicht?
Liegen Ihnen Daten vor, die über die im Rahmen der Forschungsstudie ausgewertete Datenbasis hinausgehen?
Falls Sie bislang – wie die Mehrzahl der Befragungsteilnehmerinnen und -teilnehmer – über keine ausreichende Datenbasis verfügen, beabsichtigen Sie in Zukunft strukturiert Daten im Bereich von Abmahnungen zu erheben?
Haben sich seit der Überprüfung der Wirksamkeit der Neuregelungen durch die Forschungsstudie ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesreform neue Entwicklungen ergeben, die sich auf die Ergebnisse auswirken könnten?
Sind Klein- und Kleinstunternehmen Ihrer Meinung nach am häufigsten Empfänger von missbräuchlichen Abmahnungen?
Ist Ihrer Meinung nach der Online-Handel am stärksten von missbräuchlichen Abmahnungen betroffen? Oder könnte die Gesetzesreform auch zu einem Rückgang missbräuchlicher Abmahnungen im Online-Handel geführt haben, der sich bei der Datenerhebung wegen einer durch die Corona -Pandemie bedingten Bedeutungszunahme des Online-Handels nicht gezeigt hat?
Stimmen Sie der Feststellung der Forschungsstudie zu, dass die vor der Gesetzesreform häufigsten Verstöße (gegen Widerrufsbelehrung, Impressumspflichten sowie sonstige Informations- und Kennzeichnungspflichten) relativ an Bedeutung verloren haben? Welche Verstöße sind aktuell in der Regel Gegenstand missbräuchlicher Abmahnungen bzw. denken Sie, dass Verstöße gegen das Irreführungsverbot in der Abmahnpraxis an Bedeutung gewonnen haben?
Sehen Sie weitere wesentliche Indizien, welche die Vermutung einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung begründen und daher in den Kriterienkatalog des § 8c Absatz 2 UWG aufgenommen werden sollten?
Sehen Sie Klarstellungsbedarf in Bezug auf die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands gemäß § 14 Absatz 2 UWG?
PDF, 7MB, Datei ist nicht barrierefrei, 17. Februar 2023
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