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Darstellung der positiven Wirkungen (bzw. des Nutzens) in Regelungsvorhaben / Referentenentwürfen
Checkliste

Datum 26. November 2019

Der Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau hat mit Beschluss vom 26.11.2019 klargestellt, dass er die Darstellung des Nutzens in Gesetzesvorlagen unterstützt, da dies nicht nur international weit verbreitet ist und den Empfehlungen der OECD entspricht, sondern auch eine bessere Information des Gesetzgebers zu den positiven Wirkungen geplanter Regelungen, eine bessere Entscheidungsgrundlage und eine größere Klarheit über die Regelungsziele sowie gegebenenfalls eine bessere Vorbereitung einer späteren Evaluierung der tatsächlichen Wirkung und Zielerreichung hat.

Darstellung der positiven Wirkungen (bzw. des Nutzens) in Regelungsvorhaben / Referentenentwürfen
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