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Leitfaden zur Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen in der Gesetzesfolgenabschätzung

Datum 29. September 2015

Zahlreiche nationale und internationale Studien belegen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Umsetzung rechtlicher Regelungen oftmals besonders belastet sind. Mit dem Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung 2014 und den Eckpunkten zum Bürokratieabbau hat die Bundesregierung deshalb u.a. beschlossen, ein systematisches Verfahren zur Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vorbereitung des Bundesrechts (sog. KMU-Test) einzuführen.

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