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Was wäre die Folge, wenn die Mietpreisbremse nicht verlängert würde?

Das geltende Recht sieht vor, dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht wird, spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. Ohne ein neues Gesetz würden die Regeln spätestens ab dem 1. Januar 2026 keine Anwendung mehr finden.

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