Navigation und Service

Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Die Höfeordnung (HöfeO) ist partielles Bundesrecht, das in den Ländern Hamburg, Nieder-sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gilt und das ein Anerbenrecht für die Übergabe (unter Lebenden oder im Erbfall) von Höfen vorsieht, die im Eigentum einer Einzelperson oder von Ehegatten sind. Die HöfeO ist in der landwirtschaftlichen Bevölkerung der Länder, in denen sie gilt, fest verwurzelt und reiht sich in eine lange Tradition von Anerbenrechten ein.

Ziel der angezeigten Reform ist es, einen Wert festzulegen, der für die Betroffenen leicht und mit möglichst geringen Transaktionskosten ermittelbar ist und der dabei einerseits den Fortbetrieb des Betriebs nicht gefährdet und andererseits den weichenden Erben eine angemessene Abfindung gewährt.

Um die HöfeO über den 31. Dezember 2024 hinaus auf eine taugliche Berechnungsmethode zu stellen, werden die Werte in den §§ 1 und 12 HöfeO angepasst. Dabei wird künftig auf den Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 239 des Bewertungsgesetzes (sogenannter Grundsteuerwert A) abgestellt. Um den Bestand der Betriebe nicht zu gefährden und sicherzustellen, dass der Hoferbe die Abfindung innerhalb seines Wirtschaftslebens erwirtschaften kann, wird dieser Wert mit dem Faktor 0,6 multipliziert.

RefE : Referentenentwurf

RegE : Regierungsentwurf

ParV : Parlamentarisches Verfahren

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz